Im Link. Aber da steht auch, das die Karten zwar ihre Gültigkeit nach 24M ohne Nutzung verlieren, aber man ungenutztes Guthaben sich wieder auszahlen lassen kann.
Bargeldlos vs. Barzahlung
-
-
-
Wo steht das?
Auf den Link im Posting Link klicken, lesen.
-
Aufgeladenes Guthaben verfällt nach zwei Jahren. Angesichts dessen, dass Guthaben auf Prepaid-SIMs nicht verfällt (nicht verfallen darf), alles andere als vorbildlich.
Das stimmt so nicht, Zitat aus den FAQ:
.....
Wie lange ist das Guthaben auf der BVG-Guthabenkarte gültig?
Hast du deine BVG-Guthabenkarte aufgeladen, kannst du sie bis zu 24 Monate danach nutzen. Mit jeder weiteren Aufladung ist die Karte weitere 24 Monate gültig. Ungültige Karten können nicht mehr aufgeladen oder zum Bezahlen genutzt werden. Du kannst dir dein Guthaben aber natürlich trotzdem noch auszahlen lassen.
.....
Es ist also genauso wie bei den Prepaid-SIMs geregelt.
-
Auf den Link im Posting Link klicken, lesen.
Habe ich. Aber ich finde da nichts über Verfall von Guthaben.
-
Habe ich. Aber ich finde da nichts über Verfall von Guthaben.
Der Teufel steckt im Details.
"Deine BVG-Guthabenkarte ist wieder aufladbar und hat ab der jeweiligen Aufladung eine Gültigkeit von 24 Monaten."
Ich lese das so das ungenutztes Guthaben nach 24 Monaten weg ist. Der Hinweis "ab der jeweiligen Aufladung" würde in dem Fall bedeuten, dass jede Aufladung für sich betrachtet 24 Monate gültig ist, und sich nicht die Gültigkeit des Gesamtguthabens im Falle einer Nachladung wieder auf 24 Monate verlängert, sonst stünde da "ab der letzten Aufladung".
-
"Deine BVG-Guthabenkarte ist wieder aufladbar und hat ab der jeweiligen Aufladung eine Gültigkeit von 24 Monaten."
Ich lese das so das ungenutztes Guthaben nach 24 Monaten weg ist.
Über die Gültigkeit von Guthaben ist in dem Satz gar keine Rede. Das merkt man z.B. daran, daß das Wort "Guthaben" gar nicht vorkommt.
ZitatDeine BVG-Guthabenkarte [...] hat ab der jeweiligen Aufladung eine Gültigkeit von 24 Monaten.
Es geht um die Gültigkeit der Karte, nicht um eine begrenzte Gültigkeit des Guthabens. Die Karte hat eine begrenzte Gültigkeit, die sich durch eine Aktion des Kunden (genannt "Aufladung") verlängern läßt. Tut man das nicht, wird die Karte ungültig und es passiert folgendes:
ZitatUngültige Karten können nicht mehr aufgeladen oder zum Bezahlen genutzt werden. Du kannst dir dein Guthaben aber natürlich trotzdem noch auszahlen lassen.
-
Bei T-Online berichtet ein Finanzredakteur über seine Erfahrungen in Büsum an der Nordsee:
Der nervigste Fetisch der Deutschen
ZitatAls ich am vergangenen Wochenende einen Ausflug an die Nordsee nach Büsum in Schleswig-Holstein gemacht habe und auf der Suche nach einer Eisdiele war, in der ich mit Karte bezahlen konnte, wurde ich wieder einmal in meinem Vorurteil bestätigt. Die Deutschen haben einen Fetisch und der heißt Bargeld.
-
Bei T-Online berichtet ein Finanzredakteur über seine Erfahrungen in Büsum an der Nordsee:
Peinlich, peinlicher Deutschland eben. Und ich werde bei manchen Dönerläden, Eisdielen, etc. das Gefühl nicht los, dass es sicher um etwas Steuerhinterziehung oder im schlimmsten Fall sogar Geldwäsche geht. Denn mit Kartenzahlung geht das nicht mehr so einfach. Und dann gibt’s noch die Läden, die mit einem uralt Vertrag ihr Terminal betreiben, wo dann aberwitzige 3,5% für eine Visa Debitkartenzahlung verlangt werden, obwohl das für 0,5-1,5% ginge.
Ich habe auch schon gelesen, dass in den Niederlande oder in anderen europäischen Länder die Terminaldienstleister generell weniger Prozente Provision nehmen als hierzulande. Liegt vielleicht an dem noch nicht so starken Wettbewerb in Deutschland, wo sich u.a. Sparkasse und VR-Bank sich die Kartenzahlung als Premiumfeature vergolden lassen?
Und dann gibt’s noch die Läden, die Bargeldzahlung als „kostenlos“ verbuchen und den Kostenfaktor garnicht erst einrechnen in die Preiskalkulation.
-
Habe ich. Aber ich finde da nichts über Verfall von Guthaben.
Mal wieder nur viel Wind von Frank
-
Und ich werde bei manchen Dönerläden, Eisdielen, etc. das Gefühl nicht los, dass es sicher um etwas Steuerhinterziehung oder im schlimmsten Fall sogar Geldwäsche geht.
Denke auch, dass das der Grund ist.
Allerdings ist das Finanzamt auch nicht doof, die checken auch was eingekauft wurde und schauen ob das zu den Verkaufszahlen passt.
Ein Würstchenverkäufer hier in der Gegend meinte schlau zu sein, und neben der offiziellen Bestellung nebenher Würstchen einzukaufen und quasi "schwarz" zu verkaufen.
Dummerweise hat er das nicht für die Brötchen getan, es fiel dann auf, dass viel mehr Brötchen als Würste verkauft worden sind
Also total übertreiben sollte man nicht, aber sicher geht da etwas mehr wenn man nur Bargeld nimmt.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!