Bargeldlos vs. Barzahlung

  • Es ergibt doch einfach keinen Sinn, an dieser Stelle weiter mit Frank zu diskutieren. Es driftet immer mehr ins OT ab und egal welches Argument angebracht wird, er hat doch direkt den nächsten Grund, weshalb das alles aus Prinzip nicht funktionieren kann. Also eigentlich wie immer. X/

  • Es ergibt doch einfach keinen Sinn, an dieser Stelle weiter mit Frank zu diskutieren. Es driftet immer mehr ins OT ab und egal welches Argument angebracht wird, er hat doch direkt den nächsten Grund, weshalb das alles aus Prinzip nicht funktionieren kann. Also eigentlich wie immer. X/

    Mit anderen Worten, du diskutierst am liebsten mit Leuten die nicht willens oder fähig sind, deine Argumente zu hinterfragen oder gar zu widerlegen, was dann aber wiederum keine echte Diskussion, sondern eher ein Monolog ist. Wenn das dein Stil ist, dann ist das eben so. Meiner ist es nicht.

  • PS: Meine Mutter bekam als ALG2-Empängerin lange Zeit von der Sparkasse gar keine Girocard. Die Karte die sie hatte konnte sie nur zum Geldabheben bei den Filialen der Sparkasse nutzen, bei der sie Kunde war. Alles andere (Bargeldlos bezahlen, Geld abheben an anderen Sparkassen oder Fremdbank) ging damit nicht.


    Sie bekam als ALG2-Empfängerin keine Girocard, und wenn das BVG-Beispiel Schule macht heißt das, ohne Girocard, kein Bus fahren mehr (und das in einer Gruppe die sich wahrscheinlich am wenigsten ein eigenes Auto leisten kann)... außer man erhebt Schwarzfahren zum Standard. Darauf hättest du mit etwas nachdenken auch selbst kommen können.


    Sie war froh dass sie überhaupt ein Konto hatte. Bei der Volksbank 100m weiter bekam sie erst gar keines. Traurig aber wahr.


    Am ALGII Bezug sollte es aber nicht liegen, ich bin mir nichtmal sicher ob eine Bank bei Kontoeröffnung überhaupt davon erfährt. Üblicherweise könnten ALGII Empfänger zumindest wenn sie EU-Bürger sind oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben, und einie einigermassen schaubere Schufa nicht nur eine vollwertige EC-Karte sondern auch eine Debitkarte oder sogar Kreditkarte mit niedrigem Limit bekommen.

    Das Banken kein Konto eröffnen oder nur ein Konto mit Servicekarte ohne EC-Karte, das kommt eigentlich nur bei "Härtefällen" vor wie z.B. Leute die unter Betreuung stehen, Migranten ohne Aufenthaltserlaubnis nur mit Duldung, oder Leuten mit einer "No-Go Historie" wie z.B. Vollstreckungstiteln, Abgabe von Vermögenauskunft oder Privatinsolvenz in den letzte Jahren.


    Meine Mutter (BJ47) bekommt das seit 2 Jahren auch hin. Das scheitert nur, wenn derjenige es nicht will. Meine Mutter hat aber erkannt, das es ihr viele sinnlose Gänge in die Filiale erspart.

    Meiner Erfahrung nach hängt die Offnheit gegenüber Computern, Smartphone und Internet gabe den 40er, 50er und auch noch 60er Jahrgängen stark vom beruflichen Background ab.

    Bei Leuten die die schon in den 90er Jahren beruflich zur Computer-Nutzung "gezwungen" worden sind, ist die Offenheit viel grösser, und die haben sich dann sogar aus Eigenintresse später dann Notebook, DSL, Smartphone, etc. zugelegt.

    Bei Leuten hingegen die die Möglichkeit hatten bis heute nahezu komplett offline zu arbeiten, oder erst spät Mitte der 10er Jahre zu etwas Computer- und Internetnutzung gezwungen wurden, was sie dann aber oft an jüngere Kollegen oder zuhause an die Enkel deligieren können, meiden bis heute Computern, Smartphone und Internet.

  • Bei Leuten die die schon in den 90er Jahren beruflich zur Computer-Nutzung "gezwungen" worden sind, ist die Offenheit viel grösser, ...

    Und das widerspricht meiner praktischen Erfahrung.

    Gerade die, die zu irgendwas "gezwungen" sind, haben da viel weniger Lust drauf, als Leute die ein Eigeninteresse an einer Sache entwickeln.

    Meine Mutter hatte >60 Jahre ihres Lebens nichts mit Computern zu tun. Natürlich muss man es so gestalten das es auch halbwegs handlebar ist. Hätte ich ihr einen PC hingestellt und erstmal erklären müssen was eine Maus ist und wie die funktioniert, dann wäre das tatsächlich eine Lebensaufgabe geworden. Daher gab es "nur" ein Tablet. Aber das reicht für die üblichen Anwendungen völlig aus und die Nutzungshürde ist deutlich niedriger als bei einem vollwertigen Computer.

  • Aber bei Leuten die beruflich dazu "gezwungen" worden sind, sind dann immerhin schon Basic-Skills vorhanden, sowie das Wissen a) was man mit einem PC oder Notebook sonst noch machen kann und b) das man garnicht viel Geld für ein neues Top-Gerät ausgeben muss sondern das auch günstige Gebrauchtgeräte ihren Zweck erfüllen.

    Ich finde schon das heute 79 Jährige die Jahrgang 1944 sind, aber dann so spätestes 1996 als 51 Jährige beruflich zur PC-Netzung mit Windows 95 oder NT 3.51 "gezwungen" wurden und dann 10 1/2 Jahre mit PCs zu tun hatten bevor sie dann Ende 2006 in den Ruhestand gegangen sind, heute noch wesentlich versierter sind. Und die sind sind dann auch noch vielen Gefahren bewusst, zum Beispiel das es Phishing gibt, das es der Privatsphäre zuträglich ist regelmässig Cookies zu löschen, und das die meisten Browser auch Private Fenster unterstützen.

    Und nicht nur in technischer Hinsicht, sondern auch beim Thema Wirtschaft und Finanzen waren etliche Leute aus diesen Jahrgängen schon 1996 beim Börsengang der Telekom und 1997 beim Börsengang von ProSieben dabei.

    Hingegen gibt esauch viele heute 67 Jährige die Jahrgang 1956 sind und bis 2020 im Erwerbsleben standen, aber eben bis zuletzt ihren Beruf nahezu komplett offline ausüben konnten, egal ob im Blumenladen, in der Landwirtschaft, im Nahrungsmittelhandwerk oder in der Pflege. Auch wenn in ihrem Tätigkeitsfeld Computer und Internet nicht komplett unumgänglich geworden sind, haben sie sich dann bis zuletzt oft damit durchgemogelt diese Dinge an jüngere Kollegen zu deligieren. Und natürlich hatten sie auch nie Wertpapiere, nichtmal eine Debit- oder Kreditkarte und als Offliner auch kein Paypal.

    Ja, prinzipiell könnte man sie mit Tablets wahrscheinlich schon leichter an die Internetnutzung heranführen als mit Notebooks. Aber weis nicht ob ds wirklich sinnvoll ist wenn so wenig Intresse vorhanden ist. Denn irgendwie würde man damit sie damit wahrscheinlich eher zu potentiellen Opfern machen, weil sie sich der Risken nicht bewusst sind. Ich meine nichtmal nur Phishing und sonstige Betrügerein, sodern auch eine hohe Anfälligkeit für Framing, weil sie sich einfach mit dem berieseln lassen würden, was ihnen der Algorithmus vorsetzt.

  • Zum Beispiel die Verkaufsstellen und die Automaten und wer keine Geldkarte hat, kann sich eine wiederaufladbare BVG-Guthabenkarte holen und darauf Guthaben einzahlen.

    Genau - die BVG hat sich also sehr wohl Gedanken gemacht, dass das Angebot auch für Fahrgäste ohne Kredit- oder Girocard immer noch nutzbar bleibt, und das finde ich vorbildlich. :thumbup:

  • Genau - die BVG hat sich also sehr wohl Gedanken gemacht, dass das Angebot auch für Fahrgäste ohne Kredit- oder Girocard immer noch nutzbar bleibt, und das finde ich vorbildlich. :thumbup:

    In anderen Ländern ist man da viel weiter und hier wird sich darüber beschwert, wenn ein Laden oder ein Unternehmen Bargeldzahlung abschafft. Sicherlich rennen bald die „Nur Bares ist Wahres“ Leute bei der BVG die Türe ein mit Sprüchen wie „Sie müssen Bargeld annehmen, da es ein gesetzliches Zahlungsmittel ist“. Die vergessen aber leider, dass ein Kaufvertrag bzw. hier Ein Beförderungsvertrag immer zwei übereinstimmende Willenserklärungen benötigt und wenn man es außen sichtbar anbringt „Keine Barzahlung“ dann kann man da rechtlich eigentlich nix machen.

  • Genau - die BVG hat sich also sehr wohl Gedanken gemacht, dass das Angebot auch für Fahrgäste ohne Kredit- oder Girocard immer noch nutzbar bleibt, und das finde ich vorbildlich. :thumbup:

    Aufgeladenes Guthaben verfällt nach zwei Jahren. Angesichts dessen, dass Guthaben auf Prepaid-SIMs nicht verfällt (nicht verfallen darf), alles andere als vorbildlich.


    Die BVG-Guthabenkarte

  • Aufgeladenes Guthaben verfällt nach zwei Jahren.

    Die BVG-Guthabenkarte

    Wo steht das?

    Zitat

    Der Vertrag über die BVG-Guthabenkarte beginnt ab dem Tag des Guthabenkaufs und hat eine anfängliche Laufzeit von 24 Kalendermonaten. Die Laufzeit des Vertrags über die BVG-Guthabenkarte beginnt erneut bei einer Aufladung und beträgt dann 24 Kalendermonate ab dem Tag der Aufladung der BVG-Guthabenkarte. Wenn der Vertrag über die BVGGuthabenkarte abgelaufen ist, kann der Karteninhaber sie nicht mehr zur Bezahlung einsetzen. Der Karteninhaber kann jedoch unter Vorlage bzw. Einsendung der BVG-Guthabenkarte bei der Helaba oder im BVG Kundenzentrum eine Erstattung des Guthabens durch Barauszahlung (bei Erstattungsbeträgen bis 50 EUR) oder Banküberweisung verlangen

    Ich kann da nichts von einem Verfall finden. Auch im Rest der Nutzungsbedingungen nicht.

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