Neue Regeln TKG: Mehr Schutz vor Spam-Calls, mehr "unbekannte Anrufer"

  • Die Zertifikate müssten doch nicht bis zur Endgeräteebene weitergereicht werden. Es würde schon reichen, wenn die TK-Unternehmen diese untereinander austauschen und verifizieren. Wenn Anbieter A einen Anruf aus dem Netz von Anbieter B reinbekommt und die Zertifikatskette nicht verifiziert werden kann, dann wird eben anonym übertragen. Oder sehe ich das falsch?

    Anstatt einem Zertifikat.....könnte auch der Anbieter des angerufenen den Anruf zunächst ...abfangen...


    ....und unter der angezeigten Rufnummer zurückrufen ( dafür eine CallBack.Servicegebühr abrechnen )


    Sobald die Rufnummer überprüft ist, wird für die nächste Stunde der Anruf direkt durchgeschaltet zum Teilnehmer in Deutschland.


    Sozusagen ein Zertifikat für eine begrenzte Zeit ( und nur Teilnehmer die bei diesem Anbieter einen Anschluss haben ).


    Ruft z.b. eine Rufnummer aus der Türkei an bei jemand der einen Telekom Anschluss hat....erfolgt der Rückruf, damit die Verifizierung der Rufnummer für Telekom Anschlüsse in der nächsten Stunde.


    Ruft dieselbe Nummer danach einen 1und1 Kunden an, muss sie den verifizierungsprozess für 1und1 Kunden per CallBack erneut durchlaufen....


    Dabei könnte man sogar Unterschiede machen....Verifizierung für 1 Stunde.....für einen Tag etwas teurer, für 1 Monat oder 1 Jahr.....


    Erreicht der deutsche Provider den Anschluss nicht bei seinem Rückruf, so wird die angezeigte Rufnummer nach 3 erfolglosen Rückrufrufen gesperrt.....


    Wer also aus dem (Auslands-) Urlaub täglich die Oma im Alterheim anrufen möchte....verifiziert seine (deutsche Mobilfunk-)Nummer gleich für die gesamte Urlaubsdauer für dieses Urlaubsland....


    Und wenn die Oma im Alterheim mit demselben (deutschen Mobilfunk-)Provider erreichbar ist, wie der Enkel im Ausland....kann der Provider ja sogar bei eigenen Kunden auf diese Prüfung verzichten.

  • Diese Anrufe aus dem Roaming sind von Gesetz aus sowieso ausgenommen. Da müssen die Netzbetreiber einen Weg finden, ob die es wollen oder nicht. Ohne dass der Kunde was selbst verifizieren müsste.

    Die Zertifikate müssten doch nicht bis zur Endgeräteebene weitergereicht werden. Es würde schon reichen, wenn die TK-Unternehmen diese untereinander austauschen und verifizieren. Wenn Anbieter A einen Anruf aus dem Netz von Anbieter B reinbekommt und die Zertifikatskette nicht verifiziert werden kann, dann wird eben anonym übertragen. Oder sehe ich das falsch?

    Das Problem ist doch, dass man den anderen Anbietern nicht vertraut. Sonst bräuchte es dieses Gesetz nicht. Man vertraut nur eigens ausgestellten Zertifikaten in der SIM. Da reicht es also nicht nur vom Netzbetreiber A zu Netzbetreiber B (über alle zwischengeschaltete Netzbetreiber) zu übertragen. So wird schon jetzt die Nummer übertragen und diese ist manchmal gefälscht.


    In vielen EU Ländern kann sich jede Person ohne weiteren Voraussetzungen als Netzbetreiber registrieren und somit die Anrufe vermitteln, Nummern weiterleiten usw.

  • Anstatt einem Zertifikat.....könnte auch der Anbieter des angerufenen den Anruf zunächst ...abfangen...


    ....und unter der angezeigten Rufnummer zurückrufen ( dafür eine CallBack.Servicegebühr abrechnen )


    Auch wenn du es immer wieder wiederholst, so wird aus ner Bananenidee die illegal ist, keine rechtlich konforme Idee. Ein TK-Anbieter hat nicht in den Telefonprozess einzugreifen, ausser unten ganz engen Vorraussetzungen. Ein Anfangen bzw. Unterdrücken eines Anrufes ist eine Zensur. Und durch Artikel 5 des GG, hat der Staat sicherzustellen, dass keine Gesetze dieses zulassen. Sowas ist vielleicht bei Bumibol in deiner Wahlheimat oder bei deinem reccep in der Türkei zulässig, hier aber nicht, schon gar nicht im Massenverkehr.


    Dann ist man im Ausland, und zahlt erstmal pro Anruf 1-2 Euro "Verifizierungsgebühr"? Beißt sich sehr stark mit dem Roam like at home Prinzip für die EU. Wie man alleine hier im Forum lesen kann, sind nicht wenige geschäftlich im Ausland unterwegs und telefonieren nach Deutschland. Schon mal drüber nachgedacht was da an Zeit verloren geht für deine CallBack-Anrufe? Wenn man halt nicht arbeiten geht, kanns einem egal sein ob der Anruf 5 Minuten später dann "erlaubt" ist, aber die Leute die arbeiten, die sind dann weniger in der Zeit effektiv. Die telefonieren auch nicht einmal pro Tag, sondern teilweise 20-30 oder mehr Nummern am Tag. Jedes mal 5 Minuten warten (je nach Auslastung der Systeme) und dann 1-2 Euro? Da freut sich die Firma oder der Selbständige über 20 bis 60 Euro extra Gebühren, pro Tag.


    2021 wurden rund 154 Mrd Telefonminuten per Festnetz und 160 Mrd. per Mobilfunk abgewickelt. Nimmt man ne Quote von 3 min pro Anruf und 20% Roaminganrufen, sind wird bei 11 Mrd. Anrufen via Roaming aus dem Ausland. Jetzt sollen 11 Mrd. Anrufe abgefangen werden, 11. Mrd Rückrufe erzeugt werden um dann die 11 Mrd. Anrufe zugelassen werden? Alleine was das für zeitlichen Aufwand beim Anrufer erzeugt, sind alleine die Interconnect-Gebühren für 22 Mrd zusätzliche Anrufe einfach nicht drin, da gibts günstigere technische Varianten, die transparent ablaufen.


    Der Frust der erzeugt werden würde und die hohen Kosten, müssten wir alle tragen. Da mutet es wie Hohn und Spott an, wenn jemand der keinen Cent für in Anspruch genommene Leistungen bezahlt und bezahlen will, mit Ideen um die Ecke kommt, die noch mehr Kosten erzeugen.

    Einmal editiert, zuletzt von GreenBay ()

  • Ruft z.b. eine Rufnummer aus der Türkei an bei jemand der einen Telekom Anschluss hat....erfolgt der Rückruf, damit die Verifizierung der türkischen Rufnummer für Telekom Anschlüsse in der nächsten Stunde.


    Ruft dieselbe türkische Nummer danach einen 1und1 Kunden an, muss sie den verifizierungsprozess für 1und1 Kunden per CallBack erneut durchlaufen....

    Mein erster Gedanke: Ein Anrufer weiß doch gar nicht, bei welchem Netzbetreiber die angerufene Nummer überhaupt liegt.


    Und der Zweite: Die ausländische Telco routet auch nicht zwingend direkt, bzw. kann dies auch nicht immer, und auch nicht immer auf dem selbem Weg. Man müsste schon allen Zwischenstationen 100%-ig vertrauen. Wie kann man sonst sicher sein, dass die folgenden Anrufe (die vorgeblich von dieser Nummer stammen sollen) überhaupt vom selbem Anschluss kommen? Hier haben wir dann ein Vertrauensproblem. In einem solchen System könnte eine nicht vertrauenswürdige Telco, ich nenne sie mal "Fraudsters Darling TK Inc.", Callcenter-Fakeaufe mit falschen, aber gegenüber dem Zielnetz momentan verifizierter Nummer absetzen.


    Um an dein Beispiel anzuknüpfen, Opa Cem ruft aus der Türkei ruft seinen Enkel in Deutschland an. Ab dem Zeitpunkt nimmt eine am Routing beteiligte Telco dessen Nummer, um damit für eine Stunde Fakenanrufe verifiziert nach Deutschland abzusetzen. Danach ist Aydas Nummer "dran". usw.


    Natürlich könnte man deiner Telco das Vertrauen auch entziehen, was international aber auch schwierig werden könnte, weil die Meinungen da sicher nicht immer einhellig sein werden.


    Aber wenn man ein Verifizierungssystem, wie das auch immer im techn. Detail aussehen mag als Insellösung aufsetzen würde, hätten wir ein geteiltes Telefonnetz. Ein Vertrauensnetz, und den Rest, der zum Anonymen Anruf verdonnert würde.


    Das gäbe dann erst recht viele anonyme Anrufer.


    Könnte man natürlich postitiv sehen. Aber auch die vielen legitimen anynomen Anrufer wider Willen werden niemals an der (dann nie mehr angezeigten) Nummer erkannt, und auch nie zurückgerufen werden können. Das gäbe dann eine erzwungene Renaissance der Anrufbeantworter. Oder eine weitere Abwanderung zu OTT Diensten wie WhatsApp.

    4 Mal editiert, zuletzt von tobmobile () aus folgendem Grund: zu früh abgeschickt

  • Ich glaube, das grössere Problem sind eh die Anrufe per VoIP wie z.b. bei Betamax/Dellmont ( mit gefälschter Festnetznummer - wobei Dellmont ja zumindest verifizieren lässt ) und weniger die Roaminganrufe von deutschen simkarten aus dem Ausland.

  • Wird die Nummer trotzdem unterdrückt, ist das meiner Meinung nach gesetzwidrig und geschäftsschädigend, wofür der Netzbetreiber haftbar gemacht werden kann.

    Woher leitest du eine Pflicht zur Rufnummerübermittlung der Netzbetreiber? Und dann gleich Haftungsansprüche? Unser Lieblingsnetzbetreiber Telefonica würde da gleich sagen - Rufnummerübermittlung - Zusatzleistung. Wenn es funktioniert - genießen, wenn nicht Pech gehabt. Alle erinnern sich wie sie ähnlich bei der 0180er Rufnummer Geschichte vorgegangen sind.

  • § 120 TKG (Rechte und Pflichten - Rufnummernübermittlung) verpflichtet die Anbieter, die Rufnummer zu übertragen und nicht zu verändern. Steht so auch auf den Seiten der BNetzA:
    https://www.bundesnetzagentur.…e/Manipulation/start.html


    Nur in den genannten (Missbrauchs-)Fällen muss die Nummer unterdrückt werden. Verändert oder unterdrückt ein Anbieter die Nummer in den dort nicht genannten Fällen, ignoriert der die Pflicht zur Übertragung und Unveränderheit der Nummer.


    Wenn jemand eine gesetzliche Pflicht ignoriert und dadurch Schaden verursacht, ist doch normal, dass der dafür haftet.

  • hat schon mal jemand Skype.out probiert ?


    ...ob das bei Anrufen die hinterlegte Telefonnummer übermittelt wird ? Die haben ja eine ähnliche Verifizierung gehabt wieweit betamax/Dellmont....


    Ich bin nur gerade darauf gekommen, als ich mit Alexa einen Anruf machen wollte und die andere Teilnehmerin mit verschiedenen Telefonnummern UND einem Alexa Eintrag bei mir im Telefonbuch erschien....der alexa Eintrag aber ohne scrollen verborgen war und ich die normalen Telefonnummern nacheinander probiert habe und jedes Mal die Ansage kam, das mein Skype Guthaben nicht ausreicht für Skype.out Anrufe....

  • Bravo 👏🏻👏🏻👏🏻

    Sehr schön geschrieben und zusammengefasst.


    Leider wird wegen fehlender Nummer und damit keiner Möglichkeit sich zu beschweren (das Formular der BNetzA kann man ohne der Anrufernummer gar nicht absenden) die Statistik zeigen, dass das Ziel erreicht wurde.


    Ich habe mich auch bei der BNetzA wegen der nicht erlaubten Eingriffe bei den Roaming-Anrufen auf die ausländischen Nummern, die in Deutschland roamen, beschwert. Die Regulierung der Roaming-Anrufe ist die Kompetenz der EU. Es dürfen weder BNetzA noch der deutsche Gesetzgeber im Alleingang abweichende Regeln vorschreiben.

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