Hallo.
Heute kam im MDR Thüringen Journal ein Bericht, dass eine Agrargenossenschaft (Teichel) einen Investor gefunden hat, der PV-Anlagen auf die Gebäude der Genossenschaft installieren will, aber die TEN (Thüringer Energienetze) keinen Anschlusspunkt zuweisen kann, da keine Kapazitäten für den erzeugten Strom vorhanden sind.
Ich hatte mich mal mit dem Thema beschäftigt und hatte erfahren/gedacht, dass zwingend ein Anschlusspunkt zugewiesen werden muss. Wenn die Kapazität nicht ausreicht, muss der Netzbetreiber das Netz ausbauen. Jedoch kann sich der Netzbetreiber einen Ausbau ersparen, wenn er nachweist, dass der Ausbau unwirtschaftlich ist.
Gibts hier Leute mit Kompetenz in diesem Thema?