Identitätsprüfung bei Kündigung

  • Eine gefälschte Unterschrift erfüllt aber den Tatbestand der Dokumentenfälschung. Ob dies bei einem Kontaktformular auch der Fall ist, glaube ich nicht.

    Das fällt unter Identitätsdiebstahl. Wenn du in einem Formular für jemanden auf seinem Namen unbefugt wie e Pizza bestellst, ist dies ebenso eine Straftat

  • Ist es nicht so das grundsätzlich ne Kündigungsbestätigung per Post kommt?


    Da es schon Zeiten gab in denen Mobilfunkbetreiber einen Vertragsabschluss konkludent abschlossen (also keine Prüfung sondern nur Begrüßungsschreiben und Abbuchung der Gebühren) denke ich das die den Brief als Point of no retourn sehen.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • O2 schon wieder^^

    Bei der Telekom loggt man sich im Kundencenter ein und klickt auf den Kündigungsbutton, fertig?

    Da kann niemand rein, sofern er deinen Benutzernamen und Passwort nicht kennt und diesen werdet ihr ja nicht online für jeden veröffentlichen.

    Nein, bei der Telekom bleibt die Kündigungsschaltfläche ausgegraut, auch wenn die Kündigungsfrist fast abgelaufen ist!

    Also musste ich auch bei diesem Verein den Link außerhalb des geschützten Kundencenters nutzen und meine Daten manuell in die Felder eintragen/kopieren.

    Das empfand ich als Schikane.

    Immerhin bekam ich danach tatsächlich eine Bestätigungsmail und die „Androhung”, dass sie sich nochmal bei mir melden werden zwecks Gespräch.

    Dreist, da dies ja eigentlich auch verboten ist.


    Egal, deren Anrufversuche laufen eh ins Leere. ^^

    Ciao
    IT-Hase

  • Immerhin bekam ich danach tatsächlich eine Bestätigungsmail und die „Androhung”, dass sie sich nochmal bei mir melden werden zwecks Gespräch.

    Dreist, da dies ja eigentlich auch verboten ist.

    Äh das ist nicht verboten? Was untersagt wurde war das Gebaren mit online Kündigung vormerken und der Pflicht des Kunden diese in einem Telefonat bestätigen zu müssen. Dass aber der Anbieter dich im Nachgang der Kündigung kontaktiert um evtl ein Rückholangebot zu machen ist weiter erlaubt, außer du hast es dem Anbieter in der Kündigung oder zu einem anderen Zeitpunkt untersagt.

  • Ich bin seit 2015 bei der Telekom, weiß nicht seit wann es den Kündigungsbutton gibt. Hab es aber schon mehrfach genutzt vor Ablauf der Kündigungsfrist, um ein gutes Verlängerungsangebot zu bekommen.

    Ich habe draufgeklickt und ca. 2 Wochen danach kam die schriftliche Kündigungsbestätigung per Post. Lief bei mir einwandfrei.

    Die Paula ist ne Kuh, die macht nicht einfach Muh, die macht nen Pudding, der hat Flecken, Vanille Schoko, Schoko Vanille, nur echt von Paula mit der Brille!
    Ich liebe Hausmeister Krause - Ordnung muss sein!

  • Ist es nicht so das grundsätzlich ne Kündigungsbestätigung per Post kommt?

    o2 versendet eine solche, wenn überhaupt, nur per E-Mail - und selbst das muss man beantragen.


    Man sieht seit einigen Monaten aber auf der monatlichen Rechnung, ob der Vertrag gekündigt ist - falls nicht, dann sieht man auch den spätest möglichen Kündigungstermin.

  • o2 versendet eine solche, wenn überhaupt, nur per E-Mail - und selbst das muss man beantragen.


    Man sieht seit einigen Monaten aber auf der monatlichen Rechnung, ob der Vertrag gekündigt ist - falls nicht, dann sieht man auch den spätest möglichen Kündigungstermin.

    Das kann ich so nicht bestätigen. Ich habe den Kündigungsbutton genutzt und nach ca. 3 Wochen lag eine Bestätigung per Post im Briefkasten. Auf der Rechnung sieht man das schon länger als ein paar Monate.

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