Hallo.
Ich hatte heute ein kleines Gespräch mit meiner Kollegin, bei der ich ihre Behauptung nicht nachvollziehen kann.
Sie ist der Meinung, dass wenn ich zu lebzeiten ein Grundstück mit Haus an einen meiner beiden Kinder verschenken würde, dann habe das nicht beschenkte Kind einen Anspruch auf sein Pflichtteil seines späteren Erbes.
Zum Szenario: Die Ehefrau lebt noch. Das verschenkte Grundstück ist im alleinigen Besitz von mir. Muss der Notar, der die Schenkung zur Eintragung ins Grundbuch anmeldet, verpflichtet das andere Kind zu informieren?
Bitte Behauptungen mit Rechtsgrundlage oder Fundstelle aus dem Internet untermauern.