Frage zum Erbrecht

  • Hallo.


    Ich hatte heute ein kleines Gespräch mit meiner Kollegin, bei der ich ihre Behauptung nicht nachvollziehen kann.


    Sie ist der Meinung, dass wenn ich zu lebzeiten ein Grundstück mit Haus an einen meiner beiden Kinder verschenken würde, dann habe das nicht beschenkte Kind einen Anspruch auf sein Pflichtteil seines späteren Erbes.


    Zum Szenario: Die Ehefrau lebt noch. Das verschenkte Grundstück ist im alleinigen Besitz von mir. Muss der Notar, der die Schenkung zur Eintragung ins Grundbuch anmeldet, verpflichtet das andere Kind zu informieren?


    Bitte Behauptungen mit Rechtsgrundlage oder Fundstelle aus dem Internet untermauern.

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  • Bitte Behauptungen mit Rechtsgrundlage oder Fundstelle aus dem Internet untermauern.

    Ganz ehrlich: Wenn man sowas in einem Telefon-Forum fordert, dann könnte man sich sein Posting vorher noch einmal durchlesen und zumindest die völlig offensichtlichen Fehler korrigieren, damit der Rest das Ganze auch vernünftig versteht.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Jein. Ein Pflichtteilsanspruch der anderen Erben ergibt sich erst nach dem Tod sofern die Schenkung innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Tod des Erblassers war.

    Und mit jedem Lebensjahr nach der Schenkung reduziert sich der Pflichtteilergänzungssananspruch um 10%

    https://www.erbrechtsinfo.com/…flichtteil-bei-schenkung/

    P.S. das Stichwort "Pflichtteilergänzungssananspruch" liefert auf Google eine Menge Treffer,

  • Jein. Ein Pflichtteilsanspruch der anderen Erben ergibt sich erst nach dem Tod sofern die Schenkung innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Tod des Erblassers war.

    Und mit jedem Lebensjahr nach der Schenkung reduziert sich der Pflichtteilergänzungssananspruch um 10%

    https://www.erbrechtsinfo.com/…flichtteil-bei-schenkung/

    P.S. das Stichwort "Pflichtteilergänzungssananspruch" liefert auf Google eine Menge Treffer,

    So hatte ich es auch damals in der Schule gelernt.

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  • Falls man seine Erben mag, sollte man seine letzte Verfügung danach ausrichten, falls nicht, dann kann man sie so gestalten, dass die Erben sich jahrelang streiten werden. Das nur als Überlegung neben dem rein Finanziellen.

  • Mir wurde erzählt, dass man nach Rebulikflucht automatisch von der DDR (vermutlich durch Regelung im ZGB) vom Erbe ausgeschlossen wurde. Kann dazu jemand was sagen? Bzw. hätte man sein Pflichtteil nicht mehr einklagen können, wenn die Republikflucht mehr als 10 Jahre dem 03.10.1990 vorausging.

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