Verstoßen immer mehr Anbieter gegen die TK-Transparenzverordnung?

  • Immer öfter fällt mir auf, daß bei verschiedenen Providern in den Produktinformationsblättern nach §1 TKTransparenzV andere (meist viel höhere) Preise genannt werden, als sie auf der Webseite genannt werden oder in Tarifvergleichen beworben werden. Meist ist dann in irgendwelchen Fußnoten von "dauerhaften Rabatten" die Rede.


    Welchen Zweck verfolgen die Provider damit, außer die Kunden zu verwirren? Ich habe nicht den Eindruck, daß das im Rahmen dessen ist, was der Gesetzgeber mit dem § 52 TKG vorgeschrieben hat, eigentlich läuft es dem Gesetzeszweck komplett zuwider. Sollte der Verbraucherschutz oder die Bundesnetzagentur nicht dagegen vorgehen?

  • Es soll den Kunden in Eile versetzen.

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  • Ich denke, dass das vor allem auch eine Arbeitsreduzierung für die Anbieter ist. Denn wenn sie für jede Rabatt- oder Zusatz GB Aktion ein eigenes Produktinfoblatt erstellen müssten wär das mit einigem Aufwand verbunden. Klar mag das erstmal aussehen als müsste man nur die Zahl beim Preis oder bei der Angabe der GB ändern, aber am Ende muss das sicher mindestens von einer weiteren Person kontrolliert werden um Fehler auszuschließen und eventuell muss der hauseigene Anwalt auch noch seinen Segen geben. Dazu steigt die Gefahr, dass bei den Aktionen das falsche Produktinfoblatt bei dem Angebot verlinkt ist.

    Und am Ende muss ich auch sagen, dass ich das aktuelle Vorgehen aus Kundensicht eventuell sogar etwas besser finde. Denn im schlimmsten Falle würde nicht mehr auf das allgemeine Basisdatenblatt verwiesen werden, sondern ähnlich wie bei Banken und Co auf eine separate Seite auf der dann hunderte Infoblätter verlinkt wären aus denen sich der Kunde dann das gerade gültige heraussuchen darf.
    Und bei der VVL dürfte es auch kompliziert werden oder die Betreiber setzten nur noch auf starre VVL Angebote ohne individuelle Rabatte.

  • Ich denke, dass das vor allem auch eine Arbeitsreduzierung für die Anbieter ist. Denn wenn sie für jede Rabatt- oder Zusatz GB Aktion ein eigenes Produktinfoblatt erstellen müssten wär das mit einigem Aufwand verbunden. Klar mag das erstmal aussehen als müsste man nur die Zahl beim Preis oder bei der Angabe der GB ändern, aber am Ende muss das sicher mindestens von einer weiteren Person kontrolliert werden um Fehler auszuschließen und eventuell muss der hauseigene Anwalt auch noch seinen Segen geben.

    Drillisch schafft das bei seinen unzähligen Marken, Tarifen und Tarifvariationen auch. freenet greift zwar gezielt Drillisch an, ist aber längst noch nicht eingespielt und professionalisiert genug für dieses Game.

  • Denn im schlimmsten Falle würde nicht mehr auf das allgemeine Basisdatenblatt verwiesen werden, sondern ähnlich wie bei Banken und Co auf eine separate Seite auf der dann hunderte Infoblätter verlinkt wären aus denen sich der Kunde dann das gerade gültige heraussuchen darf.

    Aber genau das zu verhindern ist das Ziel von § 52 TKG und TKTransparenzV. Und das ist nicht optional für den Provider, das ist Gesetz.

  • Drillisch schafft das bei seinen unzähligen Marken, Tarifen und Tarifvariationen auch. freenet greift zwar gezielt Drillisch an, ist aber längst noch nicht eingespielt und professionalisiert genug für dieses Game.

    Drillisch schafft es definitiv nicht. Bestes Beispiel:
    Handyvertrag.de bietet aktuell 16GB für 10,99€ das zughörige Produktinfoblatt zeigt den 8GB Basistarif für 13,99€
    Dazu kommt dann folgender Satz im Infoblatt: "Das Produktinformationsblatt bildet nur die tariflichen Standardkonditionen ab.

    Vergünstigungen oder Aktionen bleiben unberücksichtigt und können der Tarifübersicht entnommen werden"

    Zwar gibt es dann ein angepasstes Tarifübersichtsblatt, das entspricht nicht dem geforderten Produktinfoblatt das @Wechsler hier stört.

    Aber genau das zu verhindern ist das Ziel von § 52 TKG und TKTransparenzV. Und das ist nicht optional für den Provider, das ist Gesetz.

    Von optional war auch nie die Rede. Die Anbieter müssen die Infoblätter bereitstellen mit den geforderten Grunddaten die zum Start des Tarifvertriebes gelten. Und genau das erfüllen die Anbieter. Der Basistarif bleibt der gleiche nur bekommt man als Kunde eben bei Aktion A einen Datenbonus von 5GB und bei der nächsten Aktion einen dauerhaften oder zeitweisen Rabatt. Ich denke Probleme gäbe es erst, wenn der Tarif dauerhaft mit den Aktionsboni vertrieben werden würde. Aber das umgehen die Anbieter ja sehr geschickt indem die Angebote wöchentlich wechseln (und wenn es nur der Markenname ist).

    Keine Frage für die 0815 Verbraucher wäre ein immer passendes Tarifblatt zu jeder Aktion schöner.

  • Immer öfter fällt mir auf, daß bei verschiedenen Providern in den Produktinformationsblättern nach §1 TKTransparenzV andere (meist viel höhere) Preise genannt werden, als sie auf der Webseite genannt werden oder in Tarifvergleichen beworben werden. Meist ist dann in irgendwelchen Fußnoten von "dauerhaften Rabatten" die Rede.


    Das ist doch eine gute Sache für die Kunden! :thumbup:

    Denn die FUP Regelung bezieht sich ja auf den Grundpreis laut Produktinformationsblatt. Konkret heisst das das man z.B. beim Talkine Unlimited Talk LTE auch die normalen 25,3 GB Datenvolumen im EWR-Roaming frei hat, da ja der offizielle Grundpreis laut Produktdatenblatt 29,99€ sind.

    Würden da die rabattierten 12,99€ drin stehen dann dürfte der Anbieter FUP bereits ab 11 GB anwenden. ;)

  • area58653, ich denke da bist du im Irrtum. Es heißt nicht umsonst "Monats­preis" durch Großhandels­preis x 2.

    Und als Monatspreis gilt dann der gezahlte Betrag an den Anbieter für den Tarif "Ypsenwitsch".

  • Ich denke, dass das vor allem auch eine Arbeitsreduzierung für die Anbieter ist. Denn wenn sie für jede Rabatt- oder Zusatz GB Aktion ein eigenes Produktinfoblatt erstellen müssten wär das mit einigem Aufwand verbunden. Klar mag das erstmal aussehen als müsste man nur die Zahl beim Preis oder bei der Angabe der GB ändern, aber am Ende muss das sicher mindestens von einer weiteren Person kontrolliert werden um Fehler auszuschließen und eventuell muss der hauseigene Anwalt auch noch seinen Segen geben. Dazu steigt die Gefahr, dass bei den Aktionen das falsche Produktinfoblatt bei dem Angebot verlinkt ist.

    Und am Ende muss ich auch sagen, dass ich das aktuelle Vorgehen aus Kundensicht eventuell sogar etwas besser finde. Denn im schlimmsten Falle würde nicht mehr auf das allgemeine Basisdatenblatt verwiesen werden, sondern ähnlich wie bei Banken und Co auf eine separate Seite auf der dann hunderte Infoblätter verlinkt wären aus denen sich der Kunde dann das gerade gültige heraussuchen darf.
    Und bei der VVL dürfte es auch kompliziert werden oder die Betreiber setzten nur noch auf starre VVL Angebote ohne individuelle Rabatte.

    Die Anpassung einer PDF an eine Aktion dürfte 2 Minuten dauern. Und das schafft man auch als Praktikant.

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    Kontaktformular
    Nutzer von: Nokia 8 Sirocco | ginlo + Threema| GMX ProMail| C24 + AmEx + DKB + Sparkasse | Fax: simple-fax.de |Internet: Vodafone Smart XL 90 GB für rechnerisch 14,66 €/Monat | Mobilfunk: CallYa Digital(35 GB LTE im Vodafone-Netz
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  • Und als Monatspreis gilt dann der gezahlte Betrag an den Anbieter für den Tarif "Ypsenwitsch".

    Ich dachte das es immer um den Grundpreis eines Smartphonetarifes bzw. einer Datendatenoption geht.

    Wie wäre es dann bei einem Modularen Tarif:

    Talk & Message Flat Basic für 8,99€
    Surf Flat M (15 MBit/s) für 17,99€
    Multicard-Option Plus für 4,99€
    15% Onlinevorteil für -4,80€
    =======================
    Rechnungsbetrag 27,17€

    Was wäre dann da der "Monatspreis"?

    a) die unrabattierten 17,99€ Grundpreis für die Datenoption
    b) die rabattierten 15,29€ Grundpreis für die Datenoption
    c) die unrabattierten 31,97€ Gesamtpreis
    d) die rabattierten 27,17€ Rechnungsbetrag

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