Prepaid-Möglichkeiten bei Wunsch einer gewissen Anonymität bzw. hohen Datenschutz-Standards

  • Zitat

    Keiner der Mobilfunkbetreiber rückt einfach so den Namen oder Anschrift von seinen Kunden raus. Datenschutz etc. Dazu braucht selbst die Polizei einen richterlichen Beschluss.

    Das ist leider Wunschdenken. § 173 Absatz 2 bis 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) regelt, dass die Bundesnetzagentur jederzeit Kundendaten abrufen und anderen Behörden zur Verfügung stellen kann.

    Im übrigen wurde das auch früher eher lasch gehandhabt. Anstelle eines richterlichen Beschlusses reichte in der Praxis eine einfache Anforderung der Staatsanwaltschaft.

    Einmal editiert, zuletzt von fantomas ()

  • Das ist leider Wunschdenken. § 173 Absatz 2 bis 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) regelt, dass die Bundesnetzagentur jederzeit Kundendaten abrufen und anderen Behörden zur Verfügung stellen kann.

    Im übrigen wurde das auch früher eher lasch gehandhabt. Anstelle eines richterlichen Beschlusses reichte in der Praxis eine einfache Anforderung der Staatsanwaltschaft.

    Naja....ich lasse mir nichts zu Schulden kommen.


    Da wird es halt dann auch keine Anforderungen geben....und ich persönlich traue auch einer deutschen Behörde zu mit meinen Daten bewusst umzugehen.


    Daher habe ich da keine Bedenken....für mich.


    Tja....und wer halt bedenken hat, kann ja jederzeit seine Adresse online im Benutzeraccount des Mobilfunkanbieters ...umziehen...

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