Frage zur wiederholten (Weiter-)Portierung einer Rufnummer

  • Ich erinnere einen Beitrag, den ich leider nicht mehr finden kann.


    Der Fall:

    Ein Vertrag bei SIM.de (o2) ist durch Erbfall auf mich übergegangen. Diesen benötige ich nicht, er ist kurzfristig kündbar. Die Rufnummer dieses Vertrags möchte ich gern in meinen laufenden Vertrag bei Freenet (ebenfalls o2) übernehmen. Ausweislich deren Hompage ist eine nachgelagerte eingehende Portierung realisierbar.


    Grundsätzlich sehe ich zwei Möglichkeiten:


    1. Direkte Portierung zu Freenet unter Angabe des Namens des Erblassers als Inhaber der abzugebenden Rufnummer. Das Freenet-Formular zur eingehenden Rufnummernmitnahme sieht das ausdrücklich vor.


    2. Zunächst Umschreibung des alten Vertrags auf mich unter Vorlage der erforderlichen Dokumente und erst dann Übernahme der Rufnummer bei Personengleichheit.


    Die erste Möglichkeit ist sicher die pragmatischste. Jetzt habe ich aber einen Beitrag (irgendwo hier im TT) im Sinn, der meiner Erinnerung nach zum Inhalt hatte, dass im Fall 1 eine weitere Portierung nicht möglich sein soll. Die Nummer falle in diesem Szenario zwingend an den ausgebenden Provider zurück. Diesen Beitrag habe ich auch mit der SuFu nicht finden können.


    Ist da was Wahres dran oder täuscht mich meine Erinnerung?


    Eine kurzfristige Klärung wäre hilfreich, weil der aufzulösende Vetrag schon seit geraumer Zeit monatliche Kosten verursacht, ohne dass er von Nutzen wäre. Auch die Notwendigkeit eines Dual-Sim-Handys entfiele damit.


    LG aus dem sonnigen und windigen :) Wedau

    Frankie

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