Frage zu Telekom DSL Kündigung und Neuvertrag, evtl. hat jemand Erfahrung?

  • Moin liebe Leute,

    ich habe meinen laufenden Telekomvertrag gekündigt, da mir die Gebühren nach der MVLZ zu hoch werden. Die Qualität der Leitung ist allerdings völlig i.O.. . Nun ist es so, dass der zuvor über Check24 abgeschlossene Telekomvertrag zum 1.11. gekündigt ist, und ich nun einen neuen zum 2.11. geschaltet bekomme. Obwohl dieselbe Anschrift, derselbe Name etc. wurden mir die Neukundenkonditionen bestätigt.

    Der Tip kam vom Hottie, ich selber dachte dass das schon direkt scheitern würde, da ich ja an sich kein Neukunde bin. Hat das jemand von Euch auch schon mal so gemacht, und gab es dann im nachhinein Probleme mit dem Cashback oder so von Check24? Ich zahle so, anstatt bei einer Verlängerung, zwar 70€ Anschlussgebühr, aber in Summe rechnet sich das Angebot trotzdem noch.

    Zudem mach ich mir nun Gedanken über meine Rufnummern, die würde ich jetzt gerne mitnehmen. Sollte ich die jetzt erst über einen dritten rumportieren, oder meint Ihr ich könnt gleich einen Portierungsauftrag von der Telekom zu der Telekom stellen und würde keine schlafenden Hunde wecken?

    Grüße

    caoz

  • Hallo,


    ich dachte, Neukunde bei der Telekom kann man erst nach 3 Monaten wieder werden, zumal du deine Rufnummer mitnehmen möchtest.

    Vermutlich würde es klappen, wenn der neue Anschluss unter einen anderen Namen läuft, dann wäre aber auch die Rufnummer weg.


    Wer hat denn die Neukundenkonditionen bestätigt? Check 24 oder die Telekom?


    Viel Glück und berichte weiter.


    seaman100

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  • Moin,

    die Telekom hat die Schaltung bestätigt.


    MagentaZuhause M


    Monatliches Entgelt ab 02.11.2022

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    Monatliches Entgelt ab 02.05.2023

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    Routergutschrift

  • Hallo caoz,


    da es sich in diesem Fall um die Kündigung des ersten Tarifs und die darauf folgende Neubereitstellung des neuen Tarifes handelt, werden Sie hier in der Tat neue Rufnummern erhalten.
    Die "alten" bzw. aktuellen Rufnummern über einen anderen Anbieter hin und her portieren zu lassen, ist A. unnötiger Aufwand und B. innerhalb des einen Tages - 01.09. auf den 02.09. - schlicht zeitlich nicht machbar. Wir können diese nachfolgend auf die Bereitstellung zum 02.09. gerne intern übernehmen. Dies wird allerdings kostenpflichtig pro Rufnummer.


    Melden Sie sich sonst einfach mal über unser Kontaktformular bei uns. So können wir uns das mal gemeinsam ausschauen.


    Viele Grüße
    Jonas Bl.

  • Hallo.


    Obwohl ich Bevollmächtigter bin, hat die Telekom mit dem Vertragsinhaber einen neuen Vertrag abgeschlossen. Dieser ist zwar von den finanziellen Konditionen okay, aber er beginnt nicht zu sofort, sondern erst ab März 2023. Somit bestünde ein Vertrag, welche länger als 24 Monate geht. Ist das okay? Wenn, dann sollte die VVL doch zu sofort zählen.


    Telekom hilft ggf. könnt ihr da was machen, anderenfalls muss ich widerrufen.


    Es ärgert mich sehr, dass ich durch die Aktion der Telekom nun wieder "Rennerein" habe.

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  • Hallo. Kann denn jemand sagen, ob es legal ist, dass die Vertragsverlängerung um 24 Monate erst nach der bisherigen Vertragslaufzeit beginnt und daher 30 Monate beträgt?

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  • So, laut Telekom Hotline hat man eine Kündigungsstornierung gemacht und damit zusammenhängend den Tarif verlängert. In einem halben Jahr dann 19,99 Euro für 12 Monate, danach 54,99€.


    Dieser "Kündigungsstornierung" habe ich jetzt widerrufen. Schon befremdlich, dass obwohl eine Vollmacht auf mich ausgestellt ist, weiterhin Teile der IBAN abgefragt werden...


    Unfreundlich auch, dass man einfach mit dem Vertragsinhaber, aber nicht mit dem Bevollmächtigten diese Kündigungsstornierung beredet.

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  • Nokiahandyfan klingt nach einem Rückgewinnungsangebot. In dem Fall wird es in der Tat als neuer Vertrag gewertet und es gibt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Ob es richtig war mit dem Vertragsinhaber alles zu besprechen, kann ich aktuell nicht beurteilen, da ich keine Daten vorliegen habe. Wenn eine Betreuung hinterlegt ist, kann es sein, dass es in der Form nicht erfolgen sollte. Bist du als zusätzlicher Ansprechpartner hinterlegt, spricht nach deinen Schilderungen nichts dagegen es mit dem Vertragsinhaber zu besprechen.


    Es grüßt Wiebke S.

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