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  • Ist schon seltsam. Im Osten wird gemeckert das kaum jemand aus den Osten im der Regierung sitzt und in der Landestageswahl wird mit der AfD eine Partei gewählt in deren Führung nur Besserwessis sind.


    Parteien die ostdeutsche in der Führung haben werden abgestraft.

  • Vielleicht ist es mal garnicht so schlecht, das die in Thüringen mal hautnah mitbekommen und sich nach 5 Jahren dann fragen, was diese Landesregierung in den letzten 5 Jahren den so geleistet hat ...

    Naja, leider nur ein schwaches Argument. Wir hatten die letzten Jahre eine Minderheitsregierung, die "Dank" der Opposition (CDU, FDP, AfD) auch nichts gerissen hat. Man könnte auch sagen, das es eh nicht viel schlechter kommen könnte. Mal schauen ob es überhaupt eine Regierung mit einer Mehrheit geben wird.

  • Nein! Sicherlich nicht!


    Und bei uns in SH auch nicht. Mein Reden!


    Mehrere Bundesländer zusammenlegen, spart enorm Kosten, fertig!


    Wenn man ehrlich ist, gehen die meisten Steuergelder für Staatsposen in Bund, Länder, Kreisen, und Kommunen drauf.


    Eine funktionierende Verwaltung ist überlebenswichtig. Dafür muss sie dann auch funktionieren!


    Es braucht aber nicht so viele, sich überschneidende Verwaltungen!

  • Kurze Zusammenfassung der Konstituierenden Landtagssitzung vom Donnerstag:


    Vorab: Ich habe keine AfD gewählt, weil der Faschist Höcke für mich nicht wählbar ist.


    Der Alterpräsident, welcher laut Geschäftsordnung die Sitzung leitet, bis der Landtagspräsident gewählt wird, und somit auch die Befugnisse des Landtagspräsident hat, denn gegenteiliges Schreibt die GO nicht, durfte nicht mal seine Begrüßungsrede beenden, da sich Herr Brühl (parlamentarische Geschäfzsführer der CDU bereits zur letzten Legislatur) bereits während der Rede meldete und den Alterpräsidenten so unterbrach. Er stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, dass der Alterpräsident die Namen der Abgeordneten vorlesen sollte und die Beschlussfähigkeit feststellen soll. Der VGH wird vermutlich feststellen, dass das Selbsverwaltungsrecht des Landtages gilt und auch bereits vorab Anträge zu Geschäftsordnung gestellt werden. Das wurde vermutlich bisher nie so gehandhabt, aber das ist der CDU scheiß egal, hauptsache einen Skandal erzeugen. Nach der Rede wären die Schriftführer bestimmt worden und danach wäre die Beschlussfähigkeit festgestellt worden Warum also beantragt Herr Brühl dies? Danach wäre der Antrag der CDU und BSW behandelt worden die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass auch andere als die größte Fraktionen Vorschläge für den Landtagspräsidenten machen dürfen. Derzeit sieht die GO vor, dass die anderen Fraktionen nur Vorschläge für die Vizepräsidenten machen können und jede Fraktion einen Vizepräsidenten stellen soll.


    Quelle: https://www.thueringer-landtag…hueringer_landtags_02.pdf


    https://landesrecht.thueringen…ocument/jlr-LTGOGTHrahmen


    Ich hatte den Eindruck an einem Stammtisch geht es gesitteter zu als bei dem brutalen geklopfe der CDU auf den Tisch. Die Behauptung der Landtagspräsident sei nicht demokratisch legitimiert stimmt so nicht. Er wurde zwar nicht gewählt, aber sowohl das Geschäftsordnungsgesetz als auch die Geschäftsordnung und der bisherige Brauch sowohl die Wahl als Direktkanditaten legitimieren den Alterpräsidenten mittelbar demokratisch.


    Die Unterbrechungen der Sitzungen hat der Alterspräsident ja nicht aus Jux gemacht, sondern da sollten die Meinungen aller parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen gehört werden.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Nokiahandyfan ()

  • Die Behauptung der Landtagspräsident sei nicht demokratisch legitimiert stimmt so nicht. Er wurde zwar nicht gewählt, aber sowohl das Geschäftsordnungsgesetz als auch die Geschäftsordnung und der bisherige Brauch sowohl die Wahl als Direktkanditaten legitimieren den Alterpräsidenten mittelbar demokratisch.

    Demokratisch legitimiert ist ein Landtagspräsident dann, wenn er demokratisch gewählt wird. Der Alterspräsident ist kein gewählter Parlamentspräsident. Er ist lediglich gewählter Abgeordneter, der nur deshalb Alterspräsident ist, weil er der älteste ist. Sein Job ist es, die konstituierende Sitzung zu leiten, bis ein gewählter Landtagspräsident den Job übernimmt. Ob er als Alterspräsident das Recht hat, die Anträge des Parlamentes zu ignorieren, darf zumindest bezweifelt werden. Aber näheres wird uns wohl bald der Thüringer VHG mitteilen.


    Nachtrag: Hier mal die Sicht eines Politikwissenschaftlers


    Politikwissenschaftler: "Ein Trauerspiel nach Lehrbuch"

    Einmal editiert, zuletzt von Frank73 ()

  • Nein, das darf er vermutlich nicht. Bei MDR erfährt man vermutlich auch den Grund, weshalb Brühl so zeitnah interveniert hat, weil er vermutete, dass der AP sagen würde, dass die Tagesordnung nicht mehr geändert werden könne, weil in die Tagesordnung eingestiegen sei. Und die Tagesordnung wurde durch die landtagsverwaltung im Nachgang geändert, weil der Antrag von CDU und BSW nach Herausgabe der Tagesordnung kam. Eine Vermutung bleibt aber eine Vermutung. Die Unterbrechung empfand ich schon als ziemlich ungehörig. Sowas gab es bisher bestimmt noch nicht. Mushal wäre eh nicht gewählt worden und danach hätte man noch immer die GO ändern können oder den VGH anrufen.


    Die Meinung des Politikwissenschaftlers ist eine von vielen. Denn Meinungen darf ein jeder haben. Er ist aber vermutlich kein Jurist und vermutlich auch kein Verfassungsrechtler.

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  • Die Meinung des Politikwissenschaftlers ist eine von vielen. Denn Meinungen darf ein jeder haben.

    Das ist so weit richtig, aber als Politikwissenschaftler, und damit letztlich Staatswissenschaftler, darf seine Meinung schon als relativ fundiert angesehen werden.

  • Zitat Tagesschau: "Nach einer chaotischen Landtagssitzung haben Thüringens Verfassungsrichter dem Alterspräsidenten von der AfD eine Art Regel-Korsett verpasst. Für die Fortsetzung der Sitzung am Samstagmorgen gibt das Gericht klare Anweisungen."


    Alterspräsident muss Thüringer Landtag abstimmen lassen


    Das ist schon eine Hausnummer, dass man einer Partei, die sich als wären sie die einzig wahren Demokraten wähnen, von einem Gericht zur Einhaltung demokratischer Regeln zwingen muss, damit sie nicht komplett frei drehen. Ohne Eingriff des Gerichtes hätte der AfD-Alterspräsident nur AfD-Kandidaten zur Wahl des Landtagspräsidenten, die natürlich reihenweise durchgefallen wären, zugelassen. Damit wäre der Thüringer Landtag auf unbestimmte Zeit handlungsunfähig gewesen.

  • Laut aktueller Geschäftsordnung hat nur die stärkste Fraktion das Recht Kandidaten für den LP vorzuschlagen. Es hindert aber keiner die AfD einen Kandidaten einer anderen Partei vorzuschlagen.


    Gut, dass der Artikel der ARD auch schreibt, dass die Schriftführer vor der Feststellung der Beschlussfähigkeit vorgenommen werden muss. An diesem Teil der Tagesordnung waren wir ja noch gar nicht. Insofern viel bohey um nichts. Der VGH hat, sofern ich das aus dem Artikel ableiten kann, vollumfänglich korrekt entschieden. Man sieht aber wie andere Parteien ticken, wenn sie den bisherigen Brauch ohne Notlage ändern will. Das hätte man auch machen können, wenn man keinen Kompromiss mit der AfD gefunden hätte. Zum Beispiel, dass die einen CDU Kandidaten vorschlagen.

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