Mir wäre das auch neu. Die letzte Änderung an § 177 StGB hat m.W. 2016 stattgefunden, es ist aber beim "Nein heißt Nein" geblieben.
§177 gibt aber zumindest auch sexuelle Nötigung her so dass auch ein durch Einschüchterung versuchter oder erzielter Geschlechtsverkehr strafrechtlich verfolgt werden kann.
Wie gut das in der Praxis funktioniert ist eine andere Sache, bei der Causa Rammstein wird man es vielleicht sehen, wobei es in solchen Fällen immer eine besondere Streubreite von Promi Bonus bis Promi Malus gibt.