Nein, das kostet zwar einen Obulus wie wenn man die Monatskarte vergessen hat einzustecken, stellt aber kein Schwarzfahren dar.
"Sie müssen die Betriebsfähigkeit Ihres Smartphones bis zur Beendigung der Fahrt (beim Zug bis zum Verlassen des Bahnhofs) sicherstellen, um Ihr HandyTicket auf Verlangen vorzeigen zu können. Ansonsten wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt gem. § 9 der Beförderungsbedingungen erhoben."