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  • Nein, das kostet zwar einen Obulus wie wenn man die Monatskarte vergessen hat einzustecken, stellt aber kein Schwarzfahren dar.

    "Sie müssen die Betriebsfähigkeit Ihres Smartphones bis zur Beendigung der Fahrt (beim Zug bis zum Verlassen des Bahnhofs) sicherstellen, um Ihr HandyTicket auf Verlangen vorzeigen zu können. Ansonsten wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt gem. § 9 der Beförderungsbedingungen erhoben."


    https://saarvv.de/ticket/handy…49554346191-f353a10e-51bd

  • "Sie müssen die Betriebsfähigkeit Ihres Smartphones bis zur Beendigung der Fahrt (beim Zug bis zum Verlassen des Bahnhofs) sicherstellen, um Ihr HandyTicket auf Verlangen vorzeigen zu können. Ansonsten wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt gem. § 9 der Beförderungsbedingungen erhoben."


    https://saarvv.de/ticket/handy…49554346191-f353a10e-51bd

    Und was machst du, wenn du das gedruckte Ticket verlierst? Für mich klingt das „Problem“ mit dem Smartphone sehr konstruiert.

  • Ich fahre seit ~10 Jahren, als die erste App von unserem ÖPNV erschien, ausschließlich mit Smartphone. Mein Telefon war jedoch nie das Problem. Gerade in der Anfangszeit war eher das Personal (Busfahrer) überfordert und wussten häufig nicht, was sie denn damit jetzt anfangen müssten. Die meisten haben mich einfach durchgewunken um ihre Ahnungslosigkeit zu kaschieren. ^^

  • "Sie müssen die Betriebsfähigkeit Ihres Smartphones bis zur Beendigung der Fahrt (beim Zug bis zum Verlassen des Bahnhofs) sicherstellen, um Ihr HandyTicket auf Verlangen vorzeigen zu können. Ansonsten wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt gem. § 9 der Beförderungsbedingungen erhoben."


    https://saarvv.de/ticket/handy…49554346191-f353a10e-51bd

    Sag ich ja, wird behandelt wie eine zu Jause vergessene Monatskarte, kostet 7 Euro wenn man innerhalb einer Woche den Besitz einer gültigen Fahrkarte nachweist.


    https://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/__9.html :

    Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
    § 9 Erhöhtes Beförderungsentgelt

    (1) Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet, wenn er 1.sich keinen gültigen Fahrausweis beschafft hat,
    2.sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, diesen jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann,
    3.den Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich im Sinne des § 6 Abs. 3 entwertet hat oder entwerten ließ oder
    4.den Fahrausweis auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigt oder aushändigt.

    ...

    (3) Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich im Falle von Absatz 1 Nr. 2 auf 7 Euro, wenn der Fahrgast innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei der Verwaltung des Unternehmers nachweist, daß er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen persönlichen Zeitkarte war.

  • (3) Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich im Falle von Absatz 1 Nr. 2 auf 7 Euro, wenn der Fahrgast innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei der Verwaltung des Unternehmers nachweist, daß er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen persönlichen Zeitkarte war.

    Greift dieser Absatz da überhaupt? Ein Einzelticket ist nämlich keine Zeitkarte. Eine Zeitkarte ist eine Wochen- oder Monatskarte.

  • Ein Problem ist es nicht, aber unbequem. Eben weil ich mich drum kümmern muss.

    Im Zug warten bis der Zugbegleiter kommt (agilis und Länderbahn) oder im Zug zum Automaten gehen (Erfurter Bahn) ist doch kein Problem, sondern ganz bequem.

    Jahreskarte ÖPNV in meiner Stadt, fertig.

    Das ist aber nur was für Grossstadt- und Ballungsraumbewohner.

    Bei Kleinstadtbewohnern ist es eher so, das Fahrten im eigenen Landkreis und den Nachbarlandkreisen ausschliesslich mit dem Auto gemacht werden, weil das mit dem ÖPNV viel zu umständlich wäre.

    Der ÖPNV wird eher bei längeren Strecken intressant. Da gibt es (ausser natürlich die Mobility BahnCard 100 die dann auch im Fernverkehr gelten würde) keine Jahreskarte.

  • Greift dieser Absatz da überhaupt? Ein Einzelticket ist nämlich keine Zeitkarte. Eine Zeitkarte ist eine Wochen- oder Monatskarte.

    Wieder etwas, was bei Dir negative Stimmung erzeugt… ?

    Wobei hier Deine Stimmung nachvollziehbar ist. Fast jedenfalls. In dem Gesetz geht es um persönliche Zeitkarten. Also um eine auf Deinen Name ausgestellte Zeitkarte (auch 1h ist eine Zeit).

    Wenn ich also meine persönliche Jahreskarte oder Fahrkarte zu hause vergesse, zahle ich die geringere Strafe, weil einwandfrei nachweisbar ist, dass ich zum Zeitpunkt der Kontrolle eine gültige Fahrkarte hatte (nur halt zu hause).


    Ich bin seit ungefähr 10 Jahren papierlos unterwegs. Im Inland, und im Ausland.


    Ich käme z.B. nie auf die Idee, die in der Bahn-App gekauften Zugfahrkarten oder ÖPNV-Tickets auszudrucken. Oder z.B. die Belege der Hotelbuchungen (z.B. booking.com) auszudrucken.

    2 Mal editiert, zuletzt von Truthahn ()

  • Ich bin seit ungefähr 10 Jahren papierlos unterwegs. Im Inland, und im Ausland.


    Ich käme z.B. nie auf die Idee, die in der Bahn-App gekauften Zugfahrkarten oder ÖPNV-Tickets auszudrucken. Oder z.B. die Belege der Hotelbuchungen (z.B. booking.com) auszudrucken.

    Papier hat keine elektrischen Komponenten die ausfallen können, kein Akku der leer werden kann. Ich finde es toll was man mit den Phones alles machen kann, aber Papier ist in manchen Situationen einfach sicherer, und gerade bei so etwas wie einer Ticketkontrolle bin ich nicht bereit irgendein völlig vermeidbares Risiko einzugehen, selbst wenn ich dazu ein Blatt Parier ausdrucken muss.

  • Im Zug warten bis der Zugbegleiter kommt (agilis und Länderbahn) oder im Zug zum Automaten gehen (Erfurter Bahn) ist doch kein Problem, sondern ganz bequem.

    ...

    Das geht seit diesem Jahr bei der Bahn nicht mehr. Man hätte nur noch, bis 10 Minuten nach Abfahrt, die Chance online ein Ticket zu kaufen.

    https://www.focus.de/reisen/ba…-muessen_id_25569198.html

  • Zum Online-Ticket fällt mir gerade noch die App Tickin ein, für die in der S-Bahn Rhein-Neckar viel geworben wird. Man checkt ein, sobald man den Zug betritt, das Fahrtende erkennt die App laut Beschreibung automatisch. Die App kann aber nur im Tarifgebiet des Verkehrsverbund Rhein-Neckar genutzt werden, und ist auch nicht immer die billigste Lösung. Gerade wenn man am selben Tag eine Strecke zwei mal fährt (Hin- und Rückweg) ist das Tagesticket aus dem Fahrkartenautomaten für diese Strecke oftmals günstiger als die App.

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