... Vlt. sogar Strafverfolgung wegen Amtsanmaßung (wie einst gegen einen sächsischen Wirtschaftsminister der SPD).
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Die Abgeordneten wurden offiziell gewählt und regulär in ihre Ämter eingesetzt, was hat das mit Amtsanmaßung zu tun? Das die Wahl nachträglich von einem Gericht für ungültig erklärt wurde, kann man den Gewählten nicht ankreiden, die haben die Wahl nicht organisiert. Seltsame Rechtsauffassung.
Was das Ganze dann auch noch mit "Jurk als Verkehrspolizist" zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Der Sachverhaltwar ein völlig anderer.