Sparhandy - Vodafone - Inkasso

  • Guten Tag,


    ich habe eine ganz allgemeine Frage. Mein Vater hat vor 1,5 Jahren über Sparhandy ein Vodafone Smart XL Boost Vertrag inkl. Iphone abgeschlossen.

    Nun liegt das Ganze beim Inkasso.


    Nun zahlt er die restlichen 6 Monate bei einem Inkassodienstleister (Paigo) , was er nun auch in Raten tut.


    Allerdings kam jetzt die Frage auf, wohin er das gebrauchte Handy schicken muss? Dazu konnte jetzt keiner etwas sagen. Bei Sparhandy.de ist dazu nichts zu finden. Ich habe versucht Informationen für ihn zu bekommen, aber tu mich selbst schwer.


    In den Sparhandy AGBs steht:


    V. Lieferung; Eigentumsvorbehalt

    1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware von unserem Lager an die von Ihnen angegebene Adresse.
    2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bzw. der GeräteEinmalzahlung im Eigentum der powwow.


    Die damalige Einmalzahlung hat er an Sparhandy geleistet und ansonsten monatlich an Vodafone gezahlt. In den Vertragsunterlagen steht aber auch nichts bei Vodafone. Nun frage ich mich, ob jemand Informationen hat ob und bis wann er das Gerät zurücksenden muss?


    Danke.

    Grüße

  • Ich habe mich parallel bei Vodafone erkundigt - erstaunlich netter Facebook-Chat dort. Habe dort auch diese Auskunft erhalten. Wenn die Raten abbezahlt sind, gehört es ihm.


    Bei Sparhandy war die Info, dass sie auf die AGBs verweisen und da stand eben das obige. Er hatte wohl um die 250.- € bezahlt an Sparhandy bei Vertragsabschluß.


    Danke.

    LG

  • Wahrscheinlich hat er das Telefon mit der Einmalzahlung erworben.


    Sein einziger Ansprechpartner ist das Inkassounternehmen. Weder Vodafone noch sparhandy haben damit noch etwas zutun.


    Grundsätzlich stellt sich die Frage was er da abbezahlt…. Die Monatsbeiträge an Vodafone? Aber wie gesagt, der einzige Absprechpartner ist und bleibt das Inkassounternehmen (da die Forderungen von vodafone an eben dieses abgetreten wurden)

    pax optima rerum


    🇺🇦 🇮🇱

  • Mein Vater ist 70+ und dieses Jahr an Lungenkrebs erkrankt und er hat über die Monate stark abgebaut. Viel Unterlagen habe ich nicht gefunden, er zahlt meiner Meinung nach die monatliche Tarifgebühr ab. Es wurde ein Dauerauftrag bei der Bank dafür angelegt. Er hatte mir das Ganze in die Hand gedrückt... er wollte dass ich es zurückschicke.


    Endergebnis ist nun also: Sparhandy will das Gerät nicht und Vodafone sagte in der Regel sei es nach 24 Monaten ja sowieso seins, bzw. in diesem Fall wenn er die Raten an das Inkassobüro bezahlt hat. Und korrekt, die haben mich auch an das Inkassobüro verwiesen.


    Danke für eure Antworten.

    LG

  • Der Trend geht weg vom Kauf mit Eigentumserwerb hin zur mietweisen Überlassung des Endgeräts. Hier kommt es auf die konkrete Vertragsgestaltung an. Im ersten Fall geht das Gerät in das Eigentum des Kunden über, im zweiten Fall muss das Gerät tatsächlich nach Ende der Kundenbeziehung zurückgegeben werden.


    Im Mobilfunksektor scheint die Variante mit Kauf und Eigentumsübergang noch die verbreitere zu sein. Sicherheit gibt nur eine Lektüre der Vertragsunterlagen.

  • Bevor du das Gerät einem anderen Zweck zuführst - lass dir schriftlich von beiden geben das die es nicht zurück wollen.

    Bekommst du nichts schriftliches würde ich MINDESTENS 3 Monate nach Vertragsende abwarten ob sie es nicht doch zurück verlangen.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Bevor du das Gerät einem anderen Zweck zuführst - lass dir schriftlich von beiden geben das die es nicht zurück wollen.

    Bekommst du nichts schriftliches würde ich MINDESTENS 3 Monate nach Vertragsende abwarten ob sie es nicht doch zurück verlangen.

    Im Inkassoverfahren gibt es nur noch eine Seite. Alle anderen Akteure sind raus.

    pax optima rerum


    🇺🇦 🇮🇱

  • Ist dir bewusst das Mobilfunkverträge in Kombination mit Handykauf zwei Verträge sind?
    Wurde erkärt für welchen das Inkasso stattfindet und ob Kosten eventuell dennoch für den anderen noch anfallen (bzw. die Rückgabe)?

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!