Für mich persönlich hat das kaum eine Bedeutung, da ich 2/3 der Geräte direkt bei Apple kaufe und einen AppleCare abschließe. Das 'neuwertige' Gerät fällt dann im Rahmen des Ursprungserwerbs auch darunter.
Juristisch ist das aber schon fragwürdig. Denn ein neuwertiges Gerät ist nun mal kein neues Gerät.
Wenn jemand ein Gerät kauft und es nach 14 Tagen reklamiert, erhält er ein bereits gebrauchtes Ersatzgerät. Sicher, von einem Neugerät ist es optisch nicht zu unterscheiden, kann aber beim Wiederverkauf doch eine Rolle spielen.
Bisher hatte ich vier Austauschgeräte (zwei iPhones und zwei iPads). Alle waren perfekt. Aber das mag bei der juristischen Einwertung unerheblich sein. Nachbesserung beim neuen Gerät ist halt was anderes als der Tausch in ein neuwertiges aber gebrauchtes Gerät.