1. Ein Medizinstudent, der sein Studium erfolglos abbricht, kann sich dennoch als Arzt niederlassen.
2. Ein Student, der sein rechtswissenschaftliches Studium mangels kognitiver Kompetenz "versägt", darf als Rechtsanwalt auftreten.
3. Ein Student, der sein Politikstudium erfolglos abbricht, kann im Anschluss ein politisches Amt bekleiden, das dem Rang eines Bundesministers enspricht.