In der Leistungsbeschreibung steht bereits:
Drillisch ist berechtigt, seine Mobilfunkleistungen zukünftig über das eigene Netz zu erbringen, der Kunde stimmt insofern bereits jetzt einem späteren Netzwechsel zu, sofern dadurch die berechtigten Belange des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden