Gutschein Codes wie rechtssicher und dokumentiert verschicken

  • Möchte fragen ob es irgendwie eine Möglichkeit gibt (am besten kostenlos) per Ecard, SMS, speziellen Emailaccount oder Instantmessanger sicher und dokumentiert Wertcodes zu verschicken.


    Der Code soll mir erst in der Minute der Nutzung ersichtlich sein. Vorher soll es keine Möglichkeit für mich geben diesen Code zu erschleichen (indem ich z.B. eine Emailweiterleitung einrichte oder per Imap oder pop3 Emails runterlade).


    Der Absender sollte idealerweise in der Minute der Emailöffnung eine Bestätigung erhalten (sowas kenne ich z.B. von Ecards).


    MMS wäre wahrscheinlich untauglich weil diese keinen Rückkanal besitzt.


    Hatte zunächst WhatsApp für sinnvoll gehalten. Leider läßt sich die Dokumentation mit dem Doppelhäckchen aber austricksen d.h. ich könnte schon heimlich vorher an den Code gelangen.


    Für hilfreiche Tips würde ich mich freuen.




    P.S.:




    Jetziger Hintergrund (Beispiel aus tägl. Leben):

    Habe mir bei Ebay einen Flixbusgutschein (Gültigkeit 31.12.) gekauft in bei dem von vornherein kostenloser Versand per Einwurfeinschreiben als Versandoption angegeben war. Das iwäre ja schon eine rechtssichere Sache wenn ich den Brief unter Videodokumentation in Beisein von Zeugen öffne. Hatte dem Verkäufer jedoch zunächst mitgeteilt er könne mir den Code ja einfach per Boardmail mitteilen (wie ich das bei Amazoncodes kenne) aber erst nachdem ich einen Kundenaccount bei Flixbus eröffnet habe. Leider mußte ich jedoch feststellen das es nicht möglich ist einen Account zu eröffnen in den der Gutscheinwert lange vor Reisebuchung mißbrauchssicher eingebucht werden kann und habe der Zustellungsbitte per Mail widersprochen. Der Verkäufer besteht jetzt aber selber auf die kostenlose Emailzustellung und behauptet das es hier keinen Sicherheitsunterschied gibt.

  • Verkäufer besteht jetzt aber selber auf die kostenlose Emailzustellung

    dann mal freundlich an den Vertrag mit der dort vereinbarten Zustellungsart erinnern - von der kann nicht einseitig abgewichen werden.

    Habe mir bei Ebay einen Flixbusgutschein (Gültigkeit 31.12.) gekauft in bei dem von vornherein kostenloser Versand per Einwurfeinschreiben als Versandoption angegeben war.

  • Habe mir bei Ebay einen Flixbusgutschein (Gültigkeit 31.12.) gekauft in bei dem von vornherein kostenloser Versand per Einwurfeinschreiben als Versandoption angegeben war. Das iwäre ja schon eine rechtssichere Sache wenn ich den Brief unter Videodokumentation in Beisein von Zeugen öffne.

    Rechtssicher als Käufer im Betrugsfalle ebendiesen glaubhaft darlegen zu können? Ja. - Nur bedenke: Es nützt nur praktisch nichts, wenn der mutmaßlich Betrüger unauffindbar sein will, oder auch nur auf Grund seiner finanziellen Lage einfach nicht pfändbar ist. Vom Risiko auf Prozess- und Vollsteckungskosten sitzen zu bleiben fange ich erst gar nicht an.


    Und "Käuferschutz" hat man bei Gutscheinen ja sowieso nicht. Nur falls du in diese Richtung gedacht haben solltest.

    Der Code soll mir erst in der Minute der Nutzung ersichtlich sein. Vorher soll es keine Möglichkeit für mich geben diesen Code zu erschleichen (indem ich z.B. eine Emailweiterleitung einrichte oder per Imap oder pop3 Emails runterlade).

    E-Mail Inhalte können ja auch von Dritten eingesehen werden. Du willst dich aber nur vor dir selbst schützen? Der Sinn erschließt sich mir hier nicht.


    Außer, der Code ist noch nicht bezahlt. Soll aber schon zugestellt sein, aber ohne Bezahlung noch nicht nutzbar sein? - Da lautet die Lösung: Verschlüsselung. Und den Entschlüsselungskey erst nach Bezahlung übermitteln. (Das scheint aber gar nicht dein Anliegen zu sein, oder?)


    Jetziger Hintergrund (Beispiel aus tägl. Leben):

    Was nun? Jetziger (tatsächlicher) Hintergrund, oder nur ein Beispiel? - Das steht etwas im Widerspruch zueinander.

  • tobmobile,

    ich sehe das du das Grundproblem überhaupt nicht ansatzweise verstehst.


    Es geht nämlich tatsächlich vorrangig darum das ich bis Verwendungstag keinen Zugang zum Code hatte. Gegen Zugang von Dritten sollte eine vernünftige Email ohnehin ausreichend geschützt sein.


    Betrugsfall von mir selbst:

    Konkret soll damit ausgeschlossen sein, daß ich selber zum Betrüger werde mir den Code klammheimlich aus meinen Postfach herausfische und selber weiterverkaufe und vom jetzigen Verkäufer Schadensersatz wegen Funktionslosigkeit verlange.


    Aber der Betrug ist eben nicht meine Absicht.


    Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt würde ich klipp und klar verlieren wenn ich den Code einfach so per Email erhalte welche ich sofort öffnen kann. Ab diesen Zeitpunkt sind sowohl ich als auch Verkäufer in Kenntnis des Codes und hätte jetzt beide die Möglichkeit ihn an Dritte zu veräußern.


    Vor Gericht gilt aber in dubio pro reo (im Zweifel für den angeklagten) und deshalb würde ich den Prozess gnadenlos verlieren.


    Dreh und Angelpunkt ist, daß ich dem Gericht nachweisen muß das ich erstmalig in der Minute meiner Reisebuchung Einblick in den Code hatte.


    Abschweif Käuferschutz+Gutschein (außergerichtl. Weg):

    Und das Gutscheine keinen Käuferschutz genießen...ja das war bis kurzem tatsächlich so...seit neuestem (so habe ich mir gestern im Ebayhilfeforum versichern lassen) besteht schon schutz...nur denke ich die Hürden meiner Nachweispflicht wären dann genauso hoch wie in einem Gerichtsverfahren...ich muß dann genauso nachweisen das ich erst bei Reisebuchung Einblick hatte.

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