Hallo,
das neue TKG legt fest, dass ein Vertrag sich maximal um 1 Monat verlängern darf, wenn die Mindestlaufzeit (meist 24 Monate) abgelaufen ist.
Das neue TKG gilt seit dem 1.12.2021
Was aber wenn ich einen Vertrag - sagen wir - am 1.10.2019 abgeschlossen habe. Er hätte sich - nach altem Recht - am 1.10.2021 um 1 Jahr also bis zum 1.10.2022 verlängert.
Mich interessiert weniger die Theorie, sondern die alltägliche Praxis, gerne auch bei den "üblichen Verdächtigen", die in Sachen Vertragsregeln "kreativ" sein können (M...com, Dri..sch, etc.)
Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
Wenn ihr in dem obigen Beispiel heute eine Kündigung verschickt. Wann lassen die Euch raus? Am 1.10.2022 oder am 12.2.2022 ? (Unterstellt die Kündigung ging heute am 12.1.2022 beim Provider ein)