Grundsteuer-Reform: Angaben zwangsweise über Elster

  • Du kannst ja mal die Aussetzung der Vollziehung bis zum Widerspruchsbescheid beantragen.

    Ja, könnte ich. Aber am Ende werden sie ihren Bescheid eh heilen, indem das Finanzamt mir einen neuen Grundsteuermesswertbescheid zukommen lässt.

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  • Ich habe heute nach 11 Monaten (!) positive Antwort auf meinen verspäteten "Einspruch" (über Elster) gegen den Grundsteuermessbetrag erhalten.

    Damit hatte ich mittlerweile nicht mehr gerechnet.


    Grund: Ich hatte mich bei der Wohnfläche vertan und konnte das erst nach Ende der Einspruchsfrist überprüfen.

    Ich hatte daher um Kulanz gebeten.

    Die korrekte Wohnfläche wurde übernommen und der Grundsteuermessbetrag reduziert.

    Ich gehe davon aus, dass demnächst auch mein Grundstücksabgabenbescheid entsprechend angepasst wird.

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    Einmal editiert, zuletzt von ghor ()

  • Ich gehe davon aus, dass demnächst auch mein Grundstücksabgabenbescheid entsprechend angepasst wird.

    Kommt darauf an, ob das Finanzamt Dir mitgeteilt hat, ob sie das automatisch der Kommune mitteilt. Falls nicht, würde ich der Kommune den Abhilfebescheid des Finanzamtes übermitteln und um entsprechende Neufestsetzung bitten.

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  • ghor danke fuer die 'Erinnerung', wir haben da auch Widerspruch eingelegt, weil die Nummer mit Wohn-/Nutzflaeche etwas durcheinandergewuerfelt war...


    Nutzflaeche sollte guenstiger sein, isses aber nicht!

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Für die Grundsteuer kommt hier ein "Bescheid über Grundsteuer" von der Stadt. Die Abfallgebühren werden von den Abfallbetrieben erhoben. Für Wasser sind die Stadtwerke zuständig. Für Straßenreinigung habe ich noch nie was bezahlt.

  • Straßenreinigung

    Dann hat dich vermutlich die Gemeinde verpflichtet, das selbst zu machen oder es gibt keine Asphalt-Straße, oder?


    Hier fährt ein Reinigungsfahrzeug alle 2 Wochen durch die Straße

    und die Rechnung für Wasser, Abwasser, Abfall, Entwässerung, Straßenreinigung und Grundsteuer kommt vom Magistrat der Stadt.

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