Grundsteuer-Reform: Angaben zwangsweise über Elster

  • Eben das ist es ja, worüber man sich in der spezifischen Ausgestaltung als elektronischer Zwang zumindest wundern darf.

    Ich freue mich sehr darüber. Dann geht es ortsunabhängig und ohne Papierkram. Und die Dokumente dazu liegen elektronisch vor, so daß ich sie immer verfügbar habe.


    Ich nutze übrigens Elster seit Jahren für den Lohnsteuerausgleich, kein Papier, kein Porto, nichts.

    Auch den Lohnsteuerbescheid lasse ich mir nur noch elektronisch zusenden.

    Nicht zu vergessen: Automatische Hinweise bei Fehleingaben und sofortige Rückmeldung über den zu erwartenden Steuebetrag.

    Einmal editiert, zuletzt von uwest () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von uwest mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Automatische Hinweise bei Fehleingaben

    Teilweise, ich habe die 2021er schon fertig gemacht und bei meiner Frau die Abgaben für Renten- und Krankenversicherung vergessen einzutragen.

    Ich hätte es so abschicken können, aufgefallen ist es aber da die Berechnung eine Nachzahlung von mehreren 100€ ergab, was nicht sein konnte.

    Womöglich wäre es aber dem Finanzbeamten aufgefallen dass es Lohneinkünfte aus nicht selbständiger Arbeit gab, aber keine Abgaben an Renten- und Krankenkasse.

  • Teilweise, ich habe die 2021er schon fertig gemacht und bei meiner Frau die Abgaben für Renten- und Krankenversicherung vergessen einzutragen.

    ...

    Warum machst du keinen Belegabruf? Dann braucht man nur für Beträge kontrollieren und kann diese Positionen nicht vergessen. Okay, dann könntest du jetzt noch keine Erklärung fertig machen, da die Daten meist erst im Februar zur Verfügung stehen. Macht die Sache deutlich einfacher und schneller, zumal ich auch mit meiner Frau gemeinsam veranlagt bin.

  • Vorausgefüllt ist bei mir auch immer alles, allerdings nur mit den Werten vom Vorjahr.

    Da meine Frau aber erst seit letztem Jahr wieder arbeitet waren die Felder leer.

  • Das ist die Datenübernahme vom Vorjahr. Der Belegabruf ersetzt dir aber zusätzlich die Beträge mit den aktuellen, insofern sie den Amt vorliegen. Dann braucht man nur zu kontrollieren. Die Daten deiner Frau wären dann da auch drin, unabhängig wie das Vorjahr aussah.

  • Ich soll z.B. Informationen aus dem Grundbuch liefern (z.B. Flurstücknr.) ...

    Warum eigentlich? Liegen dem Staat diesen Informationen nicht vor?


    Weitere Infos zum Thema:


    Die Steuererklärungen für die neue Grundsteuer: https://ivd.net/2021/12/die-st…uer-die-neue-grundsteuer/


    Ab Juli 2022 müssen die Steuererklärungen für die neue Grundsteuer abgegeben werden: https://www.baulinks.de/webplugin/2022/0007.php4

    Ich nutze: 1&1 | Handyvertrag.de | Sipgate | Fonial | Easybell | Freevoipdeal | AVM | Kubuntu 22.04 | Windows 11 | Android 💯 ✅

  • Sind Arbeitnehmer mit Steuerklassen-Kombi III/V oder Kurzarbeitergeld-Bezug (sehr aktuell in Corona-Zeiten) keine "normalen Arbeitnehmer?

    Nein, die sind nicht mehr gewöhnlich normal!

    Oder ist eine Pandemie „Corona-Zeiten“ für dich normal?

  • Ich soll z.B. Informationen aus dem Grundbuch liefern (z.B. Flurstücknr.) ...

    Warum eigentlich? Liegen dem Staat diesen Informationen nicht vor?

    Gute Frage.


    Zitat

    Damit das Finanzamt den Wert des Bodens ermitteln kann, sind zunächst der Bodenrichtwert und die Größe des Grundstücks anzugeben. Den Bodenrichtwert kann man über das Bodenrichtwert-Informationssystem https://www.bodenrichtwerte-boris.de in Erfahrung bringen.


    Der Ertragswert des Gebäudes wird nicht anhand der tatsächlichen Mieten und der tatsächlichen Betriebskosten errechnet, sondern auf der Grundlage statistischer Durchschnittswerte. Das Gebäude muss in eine Baualtersklasse (Baujahr bis 1948, 1949 bis 1978, 11979 bis 1990 und 1991 bis 200 und ab 2001) und die Wohnungen in Größenklassen (unter 60 m², 60 bis unter 100 m² und 100 m² und mehr) eingeordnet werden. Für Wohnungseigentum gelten dieselben Nettokaltmieten wie für Mietwohngrundstücke. Für einen Garagenstellplatz (Einzelgarage, Tiefgarage) wird die Nettokaltmiete mit einem Festwert von 35 Euro angesetzt.


    Für meine Wohnung muss ich also den Bodenrichtwert heraus suchen, und als Grundstücksgröße meinen Miteigentumsanteil am Grundstück angeben?

    Das müsste ich erstmal recherchieren.

    Dann noch die Zeit des Gebäudebaujahrs und die Wohnungsgröße.

    Wenn das alles ist geht das ja noch.

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