Grundstückseigentümer sollen im Rahmen der Reform bestimmte Angaben in der Zeit vom 1.7. - 31.10.2022 liefern.
ZitatDie Erklärungen sind elektronisch zu übermitteln
https://finanzamt.hessen.de/st…ne-erkl%C3%A4rung-abgeben
( https://www.bundesfinanzminist…form-der-grundsteuer.html )
Für die Nutzung von Elster scheint es keine Alternative zu geben.
Und was machen dann Grundstücksbesitzer ohne Computer / Internet?
ZitatLassen Sie sich von Familienangehörigen, z.B. Ihrem Kind, bei der Erklärungsabgabe unterstützen, oder unterstützen Sie selbst Ihre Familienangehörigen, z.B. Ihre Eltern.
Dürfen die (Finanzamt etc.) das?