Lustig, wäre auch zu viel verlangt dass da ein Hinweis im aktuellen Grundsteuerbescheid abgedruckt wird.
Gibt doch nicht jedes Jahr einen neuen "aktuellen" - oder ist das inzwischen anders?
Aber dass jetzige Zahler angeschrieben werden müssten, das erscheint auch mir eigentlich naheliegend...