Grundsteuer-Reform: Angaben zwangsweise über Elster

  • Oder ist eine Pandemie „Corona-Zeiten“ für dich normal?

    Kurzarbeiter-Geld wurde in berechtigten Fällen auch schon vor der Pandemie gezahlt (ist keine neuere Erfindung).

    Und es gibt auch schon länger Ehepaare mit Klassen III+V, bei denen beide (meistens unterschiedlich gut) verdienen- auch wenn das bei manchen hier noch nicht angekommen sein mag....

  • Ich soll z.B. Informationen aus dem Grundbuch liefern (z.B. Flurstücknr.) ...

    Warum eigentlich? Liegen dem Staat diesen Informationen nicht vor?

    Ich denke nicht, dass die dort vorliegen - oder waren sie in der bisherigen Bemessungsgrundlage enthalten?

  • Ich denke nicht, dass die dort vorliegen - oder waren sie in der bisherigen Bemessungsgrundlage enthalten?

    Müsste ich jetzt erst suchen ...


    Aber der Staat hat doch die Info, wem welches Grundstück gehört, oder nicht?

    Und somit auch welche Flurstücknummer etc. ...

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  • Aber der Staat hat doch die Info, wem welches Grundstück gehört, oder nicht?

    Und somit auch welche Flustücknummer etc. ...

    Imho steht das nur im Grundbuch, für dessen (übrigens kostenpflichtige) Einsicht Du Vollmacht erteilen müsstest...


    Die Steuererklärungen für die neue Grundsteuer: https://ivd.net/2021/12/die-st…uer-die-neue-grundsteuer/

    Danke, dort werden zwei hier aufgeworfene Fragen geklärt

    Zitat


    Derzeit stehen hierfür noch keine Erklärungsvordrucke zur Verfügung. Das Bundesministerium der Finanzen hat lediglich einen Entwurf der Erklärungsvordrucke veröffentlich sowie den Entwurf eines Anwendungserlasses für die neue Vorschriften (Anwendungserlass Bewertungsgesetz, AE-B). Eine persönliche Aufforderung zu Abgabe der Erklärung werden die Eigentümer von ihrem Finanzamt nicht erhalten.

    Also vermutlich wird es doch Papier-Vordrucke geben (die man alternativ zur elektronischen Meldung verwenden kann), jedoch keine persönliche Aufforderung zur Erklärung.

    Einmal editiert, zuletzt von rmol () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von rmol mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Imho steht das nur im Grundbuch

    Wenn aber jemand ein Grundstück erbt, geht diese Info ja auch an den Staat oder die Gemeinde.

    Dann könnten die benötigten Infos doch auch für diesen Fall automatisch fließen, oder nicht?

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  • Wenn aber jemand ein Grundstück erbt, geht diese Info ja auch an den Staat oder die Gemeinde.

    Dann könnten die benötigten Infos doch auch für diesen Fall automatisch fließen, oder nicht?

    Vielleicht könnten sie automatisch fließen, aber dürfen sie es? Keine Ahnung...

    Im Zweifel ist der Staat einfach zu faul und lässt Dich die Arbeit lieber machen ^^


    Jedenfalls musste man vor nicht allzu langer Zeit erhaltene Kaptitalerträge vor der nun praktizierten automatischen Meldung an das FA (für die es eine separate Verordnung oder gar ein neues Gesetz bedurfte) auch immer selbst erklären, da war nichts automatisch....

  • Es gibt vermutlich doch eine Härtefallregelung:


    (6) Die Erklärungen nach Absatz 1 und die Anzeigen nach Absatz 2 sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine Übermittlung durch Datenfernübertragung verzichten. Für die Entscheidung über den Antrag gilt § 150 Absatz 8 der Abgabenordnung.

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  • Eine persönliche Aufforderung zu Abgabe der Erklärung werden die Eigentümer von ihrem Finanzamt nicht erhalten.

    Lustig, wäre auch zu viel verlangt dass da ein Hinweis im aktuellen Grundsteuerbescheid abgedruckt wird.

    Möchte nicht wissen wie viele Eigentümer das gar nicht mitkriegen.

  • Lustig, wäre auch zu viel verlangt dass da ein Hinweis im aktuellen Grundsteuerbescheid abgedruckt wird.

    Bei mir kam der Hinweis zusammen mit einem Grundstücksabgabenbescheid (mit Einheitswertaktenzeichen).

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