Für Bürger und Organisationen
Ab dem 1. Januar 2022 können Bürgerinnen, Bürger und Organisationen mit dem neuen besonderen elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) elektronische Dokumente sicher und zuverlässig mit der Justiz austauschen.
Weitere Einzelheiten zum eBO finden Sie in diesem Dokument .
Die Kommunikation über das eBO stellt einen sogenannten sicheren Übermittlungsweg zur Justiz dar und ersetzt dabei Ihre Unterschrift. Ihre elektronischen Schreiben müssen Sie nicht mehr zusätzlich unterzeichnen.
Die Nachrichten sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt und können nur durch den Empfänger gelesen werden. Die Identitäten sämtlicher Postfachinhaberinnen und -inhaber, mit denen Sie kommunizieren können, sind überprüft.
Dies ermöglicht die sichere gegenseitige Kommunikation.