Alles anzeigenPfändungsschutz wird erweitert
Es gibt Neuerungen beim sogenannten
Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Unter
anderem gibt es jetzt auch einen Pfän-
dungsschutz, wenn Arbeitseinkommen oder
Sozialleistungen nachgezahlt werden.
Zudem wird die Liste der Geldleistungen
erweitert, die zu einer Erhöhung des
Grundfreibetrags führen. Ist auf einem
P-Konto pfändungsfreies Guthaben ver-
bucht, kann dies nun drei Monate ange-
spart werden (bisher ein Monat). Auch
für Gemeinschaftskonten gilt nun ein
Pfändungsschutz, allerdings begrenzt
auf einen Monat. Auch wenn ein Girokon-
to bereits im Minus ist, kann es jetzt
in ein P-Konto umgewandelt werden.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!