Das OLG Celle hat entschieden, dass Bausparkassen für die Kontoführung auch in der Ansparphase kein Entgelt verlangen dürfen.
Eine Bausparkasse hat in ihren Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (Bausparbedingungen) eine Entgeltklausel vorgegeben, nach der für jedes Konto ein „Jahresentgelt" von 12 EUR zu zahlen ist. Hiergegen wandte sich ein Verbraucherschutzverein und verlangte, diese Entgeltklausel nicht mehr zu verwenden.