Das bestreitet ja auch keiner.
Es geht (mir) darum, ob die "neue automatische Verlängerung um max. 1 Monat nach 24 Monaten" auch für Verträge gilt, die vor dem 1.12.2021 (bzw. 1.3.22) abgeschlossen wurden, oder nicht.
Sie gilt für alle Verträge die unter diese Regelung fallen (auch bestehende), genau wie die Pflicht zur jährlichen Tarifberatung.