DF: ...gemeinsam an einer neuen Sicherheitspolitik in Europa zu arbeiten.
Stimmt, 1994 hat die SU die Souveränität der Ukraine im Budapester Memorandum erklärt.
Die Begrifflichkeit „Partisanen“ und dass diese völkerrechtswidrige Kampfhandlungen ausführen würden, hast Du, mal wieder ohne Belege, in den Raum gestellt.
Das Völkerrecht kennt den Begriff Partisan gar nicht. Es gilt zu klären, ob es sich in der Ukraine um legale Kombattanten handelt. Von russischer Seite wird dies natürlich bestritten und direkt gedroht, dass diese nicht als Kriegsgefangene gelten würden.
Er kennt das Wort Kombattant nicht, Partisanen hört sich halt besser an.