Nein!
Warum nicht? Dann hätte man die Zuständigkeit von den Konfliktparteien weg. Wäre meiner Ansicht nach besser, aber wird in diesem Krieg eben nicht so sein.
Nein!
Kombattant kann nur ein Angehöriger von Streitkräften eines angreifenden oder sich verteidigenden Landes sein.
Also diese Streitkräfte muss Kriegspartei sein.
Spione, Saboteure, Söldner, Partisanen ... sind keine Kombattanten und können als ganz normale Mörder verurteilt werden.
Das geht mir viel zu weit in Richtung des „Ungesetzlichen Kombattanten“, wie die USA und andere Länder es anwenden- gegen die Auffassung des ICRC.
Die Genfer Konvention hat einen sehr weiten Rahmen für den Kombattantenstatus respektive den Status als Kriegsgefangenen/POW im Fall der Festsetzung bzw. des Ergebens gefasst - auch angesichts des 2. Weltkriegs.
1. Angehörige von bewaffneten Kräften einer am Konflikt beteiligten Partei, ebenso Angehörige von Milizen und Freiwilligenkorps, die zu diesen bewaffneten Kräften gehören;Alles anzeigen
2. Angehörige anderer Milizen und Freiwilligenkorps, einschliesslich solcher von organisierten Widerstandsbewegungen, die zu einer am Konflikt beteiligten Partei gehören und ausserhalb oder innerhalb ihres eigenen Gebietes, auch wenn dasselbe besetzt ist, tätig sind, sofern diese Milizen oder Freiwilligenkorps, einschliesslich der organisierten Widerstandsbewegungen:
a. an ihrer Spitze eine für ihre Untergebenen verantwortliche Person haben;
b. ein bleibendes und von weitem erkennbares Zeichen tragen;
c. die Waffen offen tragen;
d. bei ihren Operationen die Gesetze und Gebräuche des Krieges einhalten;
3. Angehörige regulärer bewaffneter Kräfte, die sich zu einer von der Gewahrsamsmacht nicht anerkannten Regierung oder Behörde bekennen;
4. Personen, die den bewaffneten Kräften folgen, ohne ihnen direkt anzugehören, wie zivile Besatzungsmitglieder von Militärflugzeugen, Kriegsberichterstatter, Heereslieferanten, Angehörige von Arbeitseinheiten oder von Diensten, die mit der Fürsorge für die bewaffneten Kräfte betraut sind, sofern dieselben von den bewaffneten Kräften, die sie begleiten, zu ihrer Tätigkeit ermächtigt wurden. Diese sind gehalten, ihnen zu diesem Zweck eine dem beigefügten Muster entsprechende Identitätskarte auszuhändigen;
5. Besatzungsmitglieder der Handelsmarine, einschliesslich der Kapitäne, Steuermänner und Schiffsjungen sowie Besatzungen der Zivilluftfahrt der am Konflikt beteiligten Parteien, welche auf Grund anderer Bestimmungen des internationalen Rechts keine günstigere Behandlung geniessen;
6. die Bevölkerung eines unbesetzten Gebietes, die beim Herannahen des Feindes aus eigenem Antrieb die Waffen gegen die Invasionstruppen ergreift, ohne zur Bildung regulärer Streitkräfte Zeit gehabt zu haben, sofern sie die Waffen offen trägt und die Gesetze und Gebräuche des Krieges einhält.
Viele Varianten der Partisanentätigkeiten fallen (soweit sich sie an die gesetzten Regeln halten) somit auch unter den Kombattantenstatus. Bei Saboteuren kann dies auch der Fall sein. Für Spionage gibt es explizite Regeln, wann bzw. unter welchen Ümständen dafür Kombattantenstatus gilt. Und Söldner sind sobald sie in die beteiligten Streitkräfte eingegliedert sind eben keine Söldner mehr. Entsprechend dürfte auch Russland die angeworbenen Syrier als Teil der russischen Streitkräfte einsetzen, mithin haben diese dann auch Kombattantenstatus.
Im übrigen dürften auch Angehörige von nicht am Konflikt beteiligten Streitkräften (z.B. als Militärberater etc), falls offiziell entsandt, da sie dann nicht als Söldner gelten, unter den POW Schutzstatus fallen.