Woher entnimmt ihr das, dass es so sein könnte?
Den Punk 8.4. könnte man so verstehen. Könnte, weil das wieder so bescheiden formuliert wurde durch die Legal-Abteilung von o2.
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Woher entnimmt ihr das, dass es so sein könnte?
Den Punk 8.4. könnte man so verstehen. Könnte, weil das wieder so bescheiden formuliert wurde durch die Legal-Abteilung von o2.
Den Punk 8.4. könnte man so verstehen. Könnte, weil das wieder so bescheiden formuliert wurde durch die Legal-Abteilung von o2.
Ich kann das aus Punk 8.4 nicht entnehmen.
Der Punkt 8.4 in den neuen AGB (2021) entspricht inden älteren AGB Punkt 8.7.
Hat man hier ein Sonderkündigungsrecht, wenn man nicht zustimmen möchte?
Ich kann das aus Punk 8.4 nicht entnehmen.
Der Punkt 8.4 in den neuen AGB (2021) entspricht inden älteren AGB Punkt 8.7.
Siehst. Schon haben wir zwei unterschiedliche Meinungen und am Ende wird ein Gericht irgendwann klären müssen, was damit gemeint ist und es kommt ein weiters BGH Urteil und o2 wird wieder in der Folge die AGBs anpassen müssen
Hat man hier ein Sonderkündigungsrecht, wenn man nicht zustimmen möchte?
Nö, warum auch?
Es sind doch formale Dinge und Du hast keine Nachteile. Da musst Du andere Lücken finden
Kam bei mir auch für Festnetz, nicht nur für die Mobilverträge. Alles einzeln trotz identischer Kundennummer!
Kam bei mir auch für Festnetz, nicht nur für die Mobilverträge. Alles einzeln trotz identischer Kundennummer!
Die hier genannten neuen AGB zum 1.12 beziehen sich aber ausschließlich auf Mobilfunkdienstleistungen für Postpaid-/Laufzeitverträge.
Was mich an der AGB-Änderung wundert ist die Klausel über die automatischen Vertragsverlängerung und die Kündigungsfrist. Denn mir war so, als würde künftig gesetzlich gelten. dass eine Verlängerung um 12 Monate nicht mehr möglich ist und eine Kündigung auch ein Monat vor dem Vertragsende ok ist und nicht, wie von O2 geschrieben, 3 Monate früher.
Das gilt ersmtal nur für Neuverträge ab März nächsten Jahres, da tritt das neue Gesetz nach meinen Infos erst in Kraft.
Es soll wohl eine Übergangszeit geben und ab dann sind dann auch alte Verträge betroffen. Aber wann es dann soweit sein sollte weiß ich nicht.
Siehst. Schon haben wir zwei unterschiedliche Meinungen und am Ende wird ein Gericht irgendwann klären müssen, was damit gemeint ist und es kommt ein weiters BGH Urteil und o2 wird wieder in der Folge die AGBs anpassen müssen
Nein, ich kann es beim besten Willen auch nicht herein interpretieren.
Damit 8.4 angewandt werden kann muss Telefonica dir eine Option kündigen, die mit dem Vertrag abgeschlossen wurde, eine kürzere Laufzeit aufweist, und eine besondere Tarifierung von Leistungen aufweist (wie z.B eine Flatrate oder ein Pack (z.B. 5G). Für den Kombivorteil trifft alles nicht zu. Es ist eben keine Optionsbuchung die einen besondere Tarifierung von Leistungen beinhaltet.
Die hier genannten neuen AGB zum 1.12 beziehen sich aber ausschließlich auf Mobilfunkdienstleistungen für Postpaid-/Laufzeitverträge.
Für o2 my-Home: Neue AGB o2 ab dem 1.12.2021
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