Es wird hier sicherlich keine Rechtsberatung stattfinden. Lest euch die AGBs in Ruhe durchaus mehrmals durch. Wenn für euch Nachteile entstehen, dann widersprecht.
Neue AGB O2 ab dem 1.12.2021
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...Wenn für euch Nachteile entstehen, dann widersprecht.
Man sollte allerdings berücksichtigen dass das ggf. eine Kündigung seitens O2 zur Folge haben kann
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Man sollte allerdings berücksichtigen dass das ggf. eine Kündigung seitens O2 zur Folge haben kann
ja, klar. Nur wenn mir die neuen AGB nicht gefallen, muss man diesen nicht zustimmen. Über mögliche Konsequenzen muss man natürlich auch nachdenken. Ich kann jedoch in den Ängerungen der AGB jetzt nicht solche riesigen Nachteile erkennen, die für mich einen Widerspruch begründen würden.
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Weil es quatsch ist.
Gibt es tatsächlich schon neue AGB bei Kunden, die keinen Rabatt auf Ihrer Rechnung haben? Bisher hatten nur Kunden mit Dauerrabatten (Treuerabatt, Grundgebührrabatte etc.) bzw. dauerhaft zu niedrigen Grundgebühren (kostenloser o2 Genion etc.) von den neuen AGBs berichtet. Oder aufgrund welchen Gerichtsurteils oder TKG-Änderung musste man Punkte 12 und 13 ändern?
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Lesen, Bewerten, Entscheiden. Wenn die neuen AGB für dich einen Nachteil darstellen ist es sinnvoll zu widersprechen[...]
Mit so einer Antwort dürfte nur eine gefühlt verschwindend geringe Minderheit in diesem Land etwas anfangen können, nämlich diejenigen, die sich zur Gruppe der denkfähigen, mündigen, selbstverantwortlich handelnden Mitgliedern der Gesellschaft zählen
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Kann mal bitte jemand testwidersprechen und uns sagen, ob o2 dann kündigt? Das ist ja wohl die entscheidende Frage.
Ein Grund dafür, dass nur Kunden mit guten Rabatten von den neuen AGB berichten, könnte sein, dass hier niemand mit normalen Verträgen im Forum ist. Warum auch?
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ja, klar. Nur wenn mir die neuen AGB nicht gefallen, muss man diesen nicht zustimmen. Über mögliche Konsequenzen muss man natürlich auch nachdenken. Ich kann jedoch in den Ängerungen der AGB jetzt nicht solche riesigen Nachteile erkennen, die für mich einen Widerspruch begründen würden.
Genau. Für mich erscheinen die AGB Änderungen neutral und nicht zum Nachteil. Das kommt sicher als Vorbereitung zur neuen Vertragsverlängerungs-Regelung 2022.
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Habe die AGB-Änderung auch erhalten. Bei mir ein Genion-S aus 2008, natürlich ohne GG, wo die SIM seither in der Schublade schlummert. Weiß auch nicht, was die Änderung konkret bedeutet.
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Was mich an der AGB-Änderung wundert ist die Klausel über die automatischen Vertragsverlängerung und die Kündigungsfrist. Denn mir war so, als würde künftig gesetzlich gelten. dass eine Verlängerung um 12 Monate nicht mehr möglich ist und eine Kündigung auch ein Monat vor dem Vertragsende ok ist und nicht, wie von O2 geschrieben, 3 Monate früher.
Auch wundert mich die stille Zustimmung zur AGB bei fehlendem Widerspruch. Da haben doch Gerichte entschieden (allerdings bei Banken), dass derlei Klauseln bei AGB-Änderungen nicht rechtens sind.
Artikel 105 3: https://eur-lex.europa.eu/lega…PDF/?uri=CELEX:32018L1972
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Auch wundert mich die stille Zustimmung zur AGB bei fehlendem Widerspruch. Da haben doch Gerichte entschieden (allerdings bei Banken), dass derlei Klauseln bei AGB-Änderungen nicht rechtens sind.
Artikel 105 3: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018L1972
Ja, das war der zweite Grund, warum man meiner Meinung nach noch nicht zu widersprechen braucht. Die Argumente der BGH-Richter sollten auch für die Telefonverträge gelten. Siehe auch
https://www.haufe.de/recht/wei…ungueltig_210_542216.html
Gerade aufgrund von BGH-Urteilen wollte o2 doch laut Anschreiben die AGB überhaupt erst ändern....
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