Gerade kam in mein Postfach die Ankündigung neuer AGBs von O2 zum 1.12.2021:
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Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer o2 Mobilfunkverträge aufgrund von Änderungen des Telekommunikationsgesetzes zum 01.12.2021 und Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Guten Tag, liebe Kundin, guten Tag, lieber Kunde,
der Gesetzgeber hat vor einiger Zeit eine Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen, die zum 01.12.2021 in Kraft tritt. Mit der Neufassung werden unter anderem die Vorgaben des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (RICHTLINIE (EU) 2018/1972 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11.12.2018) umgesetzt. Viele Neuregelungen betreffen den Bereich des Vertragsrechts und enthalten Regelungen, die den Kundenschutz weiter stärken.
Mit den beabsichtigten Änderungen passen wir die zu Ihren o2 Mobilfunkverträgen mit den Rufnummern XXXX-XXXXXXX, XXXX-XXXXXXX, XXXX-XXXXXXX, XXXX-XXXXXXX vereinbarten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG für Mobilfunkdienstleistungen (Postpaid-/Laufzeitverträge)“ (im Folgenden: „AGB“) mit Wirkung zum 01.12.2021 an die Vorgaben des neuen TKG an und beziehen dabei auch ergangene Entscheidungen des Bundesgerichtshofs mit ein. Die Änderungen sind im Anhang im Einzelnen aufgeführt und erläutert und beziehen sich insbesondere auf:
• die Regelungen zu Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme, z. B. die Abschaffung von Kosten für die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter • die zusätzliche Einräumung eines Sonderkündigungsrechts bei Preis- oder sonstigen Vertragsänderungen neben dem bisherigen Widerspruchsrecht, das Ihnen erhalten bleibt • die Regelungen zu Vertragsverlängerung und Kündigung nach Ablauf der Mindestlaufzeit
Darüber hinaus aktualisieren wir Adress- und Kontaktangaben und passen die Nummern von Paragraphen oder Klauseln an, soweit sich diese infolge der Änderungen verschieben. Zur besseren Übersicht erhalten Sie im Anschluss an die aufgeführten Änderungen eine komplette Fassung Ihrer AGB unter Berücksichtigung aller zum 01.12.2021beabsichtigten Änderungen.
Sie können den beabsichtigten Änderungen innerhalb von 6 Wochen nach Zugang dieses Schreibens in Textform widersprechen. Sollten Sie nicht innerhalb dieser Frist und in dieser Form widersprechen, stellt dies Ihre Zustimmung dar, und die Änderungen werden zum 01.12.2021wirksam.
Einen Widerspruch können Sie für jeden der oben genannten o2 Mobilfunkverträge einzeln erklären, z. B. indem Sie eine SMS mit dem Wort „Widerspruch“ von der diesem Vertrag zugeordneten Mobilfunkrufnummer an die 71222 (kostenfrei aus dem deutschen o2 Mobilfunknetz) senden. Sie können den beabsichtigten Änderungen auch einheitlich für alle oben genannten o2 Mobilfunkverträge widersprechen, z. B. indem Sie von einer der oben genannten Mobilfunkrufnummern eine SMS mit den Worten „Widerspruch alle“ an die 71222 senden.
Selbstverständlich werden wir zwingende gesetzliche Vorgaben auch im Falle eines Widerspruchs beachten.
Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir gerne für Sie da.
Freundliche Grüße
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG