Sipgate führt u.a. Simquadrat und Sipgate Basic zusammen

  • Wenn nur ein Brief kommt ( mit einem Code )....den wirft der Briefträger auch nach dem Tod noch ein ( und hinterher wenn die Vollmacht sich abgefunden hat.... ).


    Ja, das klappt noch. Ich habe Ende November einen sipgate free bestellt: Da kommt einfach der Brief mit dem Code.


    Die Videoidentifizierung kommt nur/erst dann ins Spiel, wenn man eine SIM bestellt. Man bekommt zwar inzwischen automatisch eine Mobilnummer reserviert. Aber solange man keine SIM bestellt, ist keine Videoidentifizierung erforderlich.


    Auch die Portierung der FN-Nummer geht seitens sipgate ohne Probleme. Da kommt nur eine E-mail, in der man die Portierungsdaten bekommt und bestätigen soll.


    Die einzige Frage dürfte sein, ob die Telekom die Portierung nicht durchführt, sofern/weil ihr bekannt ist, dass der Inhaber nicht mehr lebt. Ich würde daher die Portierung einleiten und erst danach bei der Telekom kündigen.


    Portierung bei sipgate OHNE gleichzeitige Kündigung des Anschluss beim abgebenden Anbieter = Telekom auswählen. Eine Freigabeerklärung bei der Telekom ist ja nicht erforderlich, wenn ich mich nicht täusche.

  • Wenn sie sichergehen will, sollte sie mit der Sterbeurkunde bei der T-Com den Anschluss auf sich umschreiben lassen. Das machen die üblicherweise, natürlich nicht unbedingt erwähnen, dass hinterher dann gekündigt werden soll ...

    Wenn das dann funktioniert hat und die erste Rechnung auf ihren Namen gekommen und bezahlt ist, würde ich bei Sipgate die Portierung anstoßen.


    Gruß

    Lisa

    Die Überlegung ist es eben genau andersherum zu machen.


    Bei Sipgate einen Account auf den ( schon verstorbenen ) AnschlussInhaber mit Rufnummernübernahme...


    Wenn die Nummer bei Sipgate angekommen ist....eben verspätet die sterbeurkunde nachreichen.


    ...und hinterher bei Sipgate die Übernahme des Anschlusses auf ihren Namen beantragen.

    Die Botschaft ist nicht die Auferstehung, sondern dass Postident grundsätzlich nicht bevollmächtigt werden kann.

    die Frage ist nicht ob Postident bevollmächtigt werden kann ...


    Die Frage ist....findet überhaupt ein Postident statt wenn man Sipgate VoIP beauftragt ?


    Oder läuft das eben erstmal per Brief...


    ...und erst dann wenn man auch die zusätzliche Simkarte beauftragt, kommt der zusätzliche Postident ?


    Die einzige Frage dürfte sein, ob die Telekom die Portierung nicht durchführt, sofern/weil ihr bekannt ist, dass der Inhaber nicht mehr lebt. Ich würde daher die Portierung einleiten und erst danach bei der Telekom kündigen.


    Portierung bei sipgate OHNE gleichzeitige Kündigung des Anschluss beim abgebenden Anbieter = Telekom auswählen. Eine Freigabeerklärung bei der Telekom ist ja nicht erforderlich, wenn ich mich nicht täusche.

    Danke....dein Post hilft mir weiter....


    Genau in der Reihenfolge war es geplant.

    Einmal editiert, zuletzt von Chickolino () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Chickolino mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Meine Frage ist genau die: Ist denn bei Sipgate die Übernahme des Anschlusses eines Verstorbenen (oder eines noch Lebenden) möglich? Bei der Telekom weiß ich, dass es geht. Bei Sipgate weiß ich es eben nicht. Hast Du oder jemand anderer da Erfahrung:


    Ist bei Sipgate die Übernahme eines bestehenden Anschlusses durch einen anderen möglich. Im konkreten Fall: Gleiche Adresse, Ehefrau will den Anschluss des lebenden Ehemannes übernehmen. Geht das bei Sipgate?


    Gruß

    Lisa

  • Ich habe das bislang immer nur mit derselben Person gemacht ... und dann bei Sipgate ( erstmal genutzt auf den anderen Namen ) und erst viel viel später dann Mal umgeschrieben.


    Das letzte Mal ( sowohl Portierung von einem Anbieter zu Sipgate, als auch das für später geplante Übernehmen ), ist bei mir allerdings auch schon einige Jahre her.

  • Meine Frage ist genau die: Ist denn bei Sipgate die Übernahme des Anschlusses eines Verstorbenen (oder eines noch Lebenden) möglich? ...

    Wenn der Übernehmer Gesamtrechtsnachfolger (Erbe) des Verstorbenen ist, sollte das kein Problem sein. In allen anderen Fällen kommt es m.E. auf die Kulanz des TK-Anbieters an.

  • gibt es bei Simquadrat bzw. bei Sipgate Free eine Begrenzung der Mobilfunk-Rufnummern. die man auf die SIM kostenlos portieren kann?

    Vorder zusammenlegung von Simquadrat und Sipgate sollen das mal 5 gewesen sein ( ich selbst habe nur 4 auf der einen und 3 auf meiner anderen ).


    Aber selbst wenn das noch so ist nach der Zusammenlegung, wird das für evtl. nur für Bestandskunden ( vielleicht sogar die die bisher schon ihre Nummern dort geparkt hatten ) kostenfrei sein.


    Das werden wir dann hier in unserer Community erst dann bemerken, wenn die ersten daran scheitern oder dafür zahlen sollen ( oder eben auch nicht ).

  • Es gingen vor der Zusammenlegung mehr, ich hatte sieben Mobilfunknummern auf meiner SQ2-Karte, von denen inzwischen aber zwei wieder herunterportiert sind.

  • gibt es bei Simquadrat bzw. bei Sipgate Free eine Begrenzung der Mobilfunk-Rufnummern. die man auf die SIM kostenlos portieren kann?

    https://help.sipgate.de/hc/de/…ummernmitnahme-zu-sipgate


    Dann haben Sie jetzt die Möglichkeit, Ihre bereits bestehenden Orts- und Mobilrufnummern von Ihrem alten Anbieter mit zu sipgate zu bringen. Dabei ist es egal, um wie viele Rufnummern es sich handelt. Über eine sogenannte Portierung können Sie diese dann ohne Mehrkosten und in Kombination mit bei uns gebuchten Rufnummern nutzen. Erkundigen Sie sich trotzdem bei Ihrem bisherigen Anbieter nach möglichen Portierungskosten.


    Allerdings dabei beachten, ganz wichtig:


    Aber: Der bereits bestehende Anschluss wird durch die Portierung der Rufnummer automatisch gekündigt. Falls Sie beispielsweise einen DSL-Anschluss mit Ihrer Rufnummer bei Ihrem alten Anbieter verknüpft haben, fällt dieser durch die Portierung und die damit verbundene Kündigung des gesamten Anschlusses ebenfalls weg. Nutzen Sie daher zur reinen Rufnummernportierung unbedingt unser Portierungsformular und kündigen Sie Ihren bisherigen Anschluss nicht selbst.


    https://www.teltarif.de/rufnum…ierung%20wird%20kostenlos.


    Das ab 1. Dezember (2021) geltende Tele­kom­muni­kati­ons­moder­nisie­rungs­gesetz beinhaltet einen Passus, der insbe­son­dere Handy-Nutzer aufatmen lässt: Die Rufnum­mern­por­tie­rung wird kostenlos.


    Laut Teltarif nach Rücksprache mit der Bundesnetzagentur gilt dies auch für Festnetznummern.

    2 Mal editiert, zuletzt von Hofrat ()

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