Wenn einem als Arbeitnehmer der aktuelle Job nicht gefällt, dann sucht man sich eben etwas besseres. Ggf. mit Weiterbildung/ Umschulung vorher.
Als ich meinen vorherigen Job ohne Angabe von Gründen fristgemäß gekündigt habe, fragte mich der Geschäftsführer der Firma nach dem Grund.
Meine Antwort: "Es kostet mich zuviel Geld, für Dich zu arbeiten!"
Tägliche Geplauder, Mindestlohn …
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Warum das? Nur weil diese höheren "anderen Löhne" (bei möglicherweise gleicher Wertschöpfung) einer Tarifbindung unterliegen, die einen Mindestlohn tarifvertraglich definiert?
Durch das "Tarifmodell" werden ausschließlich diejenigen Arbeitgeber begünstigt, die durch vielerlei Umtriebe bisher verhindern konnten, Mitglied einer tarifgebundenen Arbeitgebergemeinschaft zu werden. Ein aus meiner Sicht äußerst fragwürdiges Argument für die Bemessung der Lohnhöhe.
Die anderen Löhne müssen zwangsläufig steigen, um den Abstand zu wahren und weiter Mitarbeiter zu finden. Würden alle überall das gleiche bekommen, wäre wohl klar, dass sich Leistung und Einsatz(willen) nicht auszahlen und man sich einen möglichst einfachen Job sucht. vgl. Verhältnis Aufwand <-> Ertrag
Warum sollte man für einen Hungerlohn schufften oder anders gesagt mehr tun als nötig, wenn man sich auch bei gleichem Lohn einen Lenz machen kann?
Kurzum: Natürlich müssen anspruchsvolle Tätigkeiten höher entlohnt werden als einfache. Und wenn die Schwelle für einfachste Tätigkeiten (=Mindest(!)lohn) die 12€ sein sollen, müssen folglich die anspruchsvolleren Aufgabe entsprechend mehr wert sein und entspreche höhere Vergütungssätze erwarten können.
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Wenn einem als Arbeitnehmer der aktuelle Job nicht gefällt, dann sucht man sich eben etwas besseres. Ggf. mit Weiterbildung/ Umschulung vorher.
Als ich meinen vorherigen Job ohne Angabe von Gründen fristgemäß gekündigt habe, fragte mich der Geschäftsführer der Firma nach dem Grund.
Meine Antwort: "Es kostet mich zuviel Geld, für Dich zu arbeiten!"Was hat der damalige Chef dazu gesagt?
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Was hat der damalige Chef dazu gesagt?
Er war sprachlos. So einen Kündigungsgrund hatte er scheinbar noch nicht.
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Kurzum: Natürlich müssen anspruchsvolle Tätigkeiten höher entlohnt werden als einfache. Und wenn die Schwelle für einfachste Tätigkeiten (=Mindest(!)lohn) die 12€ sein sollen, müssen folglich die anspruchsvolleren Aufgabe entsprechend mehr wert sein und entspreche höhere Vergütungssätze erwarten können.
Woher nimmst Du die Erkenntnis, dass Tätigkeiten für ein Unternehmen mit Tarifbindung höherwertiger/anspruchsvoller sind als Leistungen für Unternehmen, die sich einer Tarifbindung bisher entziehen konnten?
Fakt ist, dass gegenwärtig exakt dieselben Tätigkeitenunterschiedlich vergütet werden, nur weil der eine Teil der Arbeitnehmer in den Genuss eines (tarifvertraglich vorgegebenen) Mindestlohns kommt, der andere Teil dagegen nicht. Die Wertigkeit der Arbeitnehmerleistung hat auf dieses Ergebnis keinerlei Einfluss. Der einzige Unterschied ist die Bindung des einen Arbeitgebers an einen Tarifvertrag, während die Beschäftigten des anderen (bisher) kaum geschützt werden,Für die nicht durch Tarifverträge geschützten Beschäftigten sehe ich ein Bedürfnis für die gesetzliche Festlegung eines Mindestlohns, der dem tarifvertraglichen Lohn für einfachste Tätigkeiten entspricht. Und hier dürften die ins Auge geafssten 12 Euro durchaus realistisch sein.
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Woher nimmst Du die Erkenntnis, dass Tätigkeiten für ein Unternehmen mit Tarifbindung höherwertiger/anspruchsvoller sind als Leistungen für Unternehmen, die sich einer Tarifbindung bisher entziehen konnten?
Fakt ist, dass gegenwärtig exakt dieselben Tätigkeitenunterschiedlich vergütet werden, nur weil der eine Teil der Arbeitnehmer in den Genuss eines (tarifvertraglich vorgegebenen) Mindestlohns kommt, der andere Teil dagegen nicht. Die Wertigkeit der Arbeitnehmerleistung hat auf dieses Ergebnis keinerlei Einfluss. Der einzige Unterschied ist die Bindung des einen Arbeitgebers an einen Tarifvertrag, während die Beschäftigten des anderen (bisher) kaum geschützt werden,Für die nicht durch Tarifverträge geschützten Beschäftigten sehe ich ein Bedürfnis für die gesetzliche Festlegung eines Mindestlohns, der dem tarifvertraglichen Lohn für einfachste Tätigkeiten entspricht. Und hier dürften die ins Auge geafssten 12 Euro durchaus realistisch sein.
Wo habe ich bitte davon gesprochen, dass die Arbeit in tarifgebundenen Unternehmen höherwertiger ist? Ich habe immer nur vom Abstand Mindestlohn -> höherwertigere Tätigkeiten geschrieben.
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Und inwieweit siehst Du in dieser Aussage ein Argument gegen den beabsichtigten Mindestlohn? Ein Mindestlohn i.H.v. 12,- €, dessen Ziel letztlich nur eine gewisse Gleichbehandlung der Entlohnung einfacher Tätigkeiten im Niedriglohnsektor sein kann?
Ich gehe mal davon aus, dass in Branchen mit Tarifbindung diese 12,- € bereits jetzt weitgehend der untersten Tarifgruppe entsprechen, so dass eine Ausweitung dieser Untergrenze auf alle Arbeitnehmer mit einfachem Tätigkeitsfeld die aktuellen Abstände im Lohngefüge in keiner Weise antasten dürfte. Lediglich die unterste Gehaltsgruppe würde in Maßen gleichgestellt - also gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Letztere Aussage ist daher aus meiner Sicht ein Argument für (und nicht etwa gegen) die Anpassung des Mindestlohns.
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Ich sehe ansich kein Argument gegen den generellen Mindestlohndarin, sondern möchte nur die Erwartungen dämpfen, dass man dadurch zu einer dauerhaften Kaufkrafterhöhung der Geringverdiener kommt. Die anderen Löhne werden ebenso steigen, um eben wieder den Abstand herzustellen. Im Gleichschritt steigen die Preise und somit hat man nur auf dem Papier etwas gewonnen, unterm Strich aber nichts.
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Natürlich muss der Mindestlohn entsprechend zu den Tariflöhnen angepasst werden.
Durch den i.d.R. prozentualern Anstieg von Löhnen vergrößert sich auch so schon der absolute Abstand zwischen Gutverdiennern und Geringverdienern.
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Außerdem steigen die Preise ja auch, wenn die Löhne gleich bleiben . Selbst mit 12,- brutto wäre doch einer, der noch Frau und 2 Kinder zu versorgen hat, mit ALG 2 besser dran, oder nicht?
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