Ein Sieg für die Netzneutralität: Nulltarif-Optionen ("Zero Rating") verstoßen gegen EU-Recht

  • So schade ich es für alle Kunden finde, die diesen Bonus ihres Vertrages nun womöglich verlieren, so gut finde ich die Erkenntnis des Gerichtes, dass die Netzneutralität durch diese Optionen nicht gewährleistet war.

    Mal sehen was Vodafone und Telekom machen, ob sie die Optionen einfach wegfallen lassen, oder das generelle Datenvolumen aufstocken oder eine komplett andere Idee in der Hinterhand haben.

  • Ich gehe davon aus, dass im nächsten Schritt die Telekom und Co. Großspenden an die Union, SPD und FDP tätigen werden, weil sie hoffen, dass diese Parteien Zero Rating durch die Hintertür erlauben werden.

  • Mal sehen was Vodafone und Telekom machen, ob sie die Optionen einfach wegfallen lassen, oder das generelle Datenvolumen aufstocken oder eine komplett andere Idee in der Hinterhand haben.

    Fullflats mit Geschwindigkeitsabstufungen, wie bei O2 schon länger im Angebot, wären eine mögliche Folge. Allerdings würde ich mir eine feinere Abstufung als 2/10/500 MBit/s wünschen.

  • Du weißt aber schon, dass die CDU uns auf europäischer Ebene so Blüten wie die Upload-Filter beschert hat:

    https://www.golem.de/news/uplo…ettinger-2105-156652.html


    Die Herren Axel Votz und Jünter Öttinger sind von der CDU, das C steht für Corruption.


    Und wenn die CDU genug Geld von der Telekom bekommt, schreibt sie gerne auch ein neues Gesetz, um die Netzneutralität auszuhöhlen.

  • So schade ich es für alle Kunden finde, die diesen Bonus ihres Vertrages nun womöglich verlieren, ...

    Die Entscheidung des EuGH dürfte auf bestehende Veträge keine Auswirkungen haben - jedenfalls nicht, soweit sie zu Nachteilen für den Verbraucher führen. Gleiches sollte für passive Vertragsverlängerungen gelten.

    Eine für mich interessante Frage ist aber, wie "aktive" Vertragsverlängerungen zu behandeln sind. Hier könnten solche Goodies durchaus wegfallen.

  • Darf ich fragen wie diese Einschätzung zustande kommt? Ein durch die Rechtssprechung als den Rechtsrahmen verletzendes Produkt kann eigentlich so nicht weiter angeboten werden, auch nicht passiv.

  • Die Entscheidung des EuGH dürfte auf bestehende Veträge keine Auswirkungen haben - jedenfalls nicht, soweit sie zu Nachteilen für den Verbraucher führen. Gleiches sollte für passive Vertragsverlängerungen gelten.

    Eine für mich interessante Frage ist aber, wie "aktive" Vertragsverlängerungen zu behandeln sind. Hier könnten solche Goodies durchaus wegfallen.

    sehe ich ander, aber das wird sich ja zeigen. Aktuell sieht sich die Telekom ja noch im Recht.


    Aber bezüglich der Tarife könnte die Telekom sogar die Optionen einfach abschaffen ohne ein Sonderkündigungsrecht anzubieten, da es sich nur um kostenlos zubuchbare Optionen handelt und eben nicht um essentielle Bestandteile des Tarifes an sich. Auch wenn die meisten die Tarife wohl genau wegen dieser Optionen abgeschlossen haben.

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