Hi,
kurze Frage, weil ne Bekannte einer Freundin von mir gestorben ist und ihr was vermacht hat, sie mich um Rat gefragt hat und ich aber auch nich weiß und wenig dazu /bzw. unterschiedliche Ansichten im Internet gefunden hab.
Unsere Freundin hat also am Freitag einen Brief bekommen, in dem steht, daß im Testament wohl erwähnt wird, daß ihr
[hat sie noch nicht gesehen; und ob sie das Dokument überhaupt ausgehändigt bekommt, weiß sie noch gar nicht]
neben anderen Erben [Vettern, Cousinen, etc.] auch
ein paar Bücher [ca. 200] von ihrer Bekannten in Aussicht gestellt werden, die ihr zukommen sollen. (Märchenbücher, Fantasy, die sie als Kind schon immer fasziniert haben, aber mitunter sicherlich keine exorbitanten Werte - eher ideell - haben. Es sind jedoch wahrscheinlich keine teuren Gutenbergesche Bibeln aus dem 14. Jahrhundert dabei, sondern eher zeitgenössische, modernere Literatur - sondern normale Tollkien, Bilderbücher , etc.)
Jetzt ist nur die Bekannte mit ihrem Antiquitätengeschäft selbständig gewesen und hat sicher/möglicherweise auch ihre Geschäftsräume und Haus usw. beliehen, um Durststrecken zu überbrücken oder Objekte erwerben zu können. Und ob sie "alles" auch wieder veräußern konnte, ist ja bislang auch ungewiß. (Na gut, in dem Ladenlokal wird sicher das eine oder andere noch in der Auslage stehen)
Keine Ahnung - könnte ja sein. D.h. es müßten vielleicht noch Schulden/ Kredite der Bekannten beglichen/abgezahlt werden. Darüber weiß sie erstmal nix. [Wie bekommt man das zuverlässig raus??]
Aber sie möchte natürlich nicht für mögliche Rest-/Schulden aufkommen müssen, nur weil sie die Bücher annehmen würde, ohne die sie bis jetzt ja auch gut durch's Leben gekommen ist.
Hat jemand fundierte Ahnung, wie das in dem Falle wohl sein könnte?
Ab welcher Erb"masse" muß wohl auch ein Schuldenberg (so er denn evtl. vorhande wäre) übernommen werden?