Ja gut, dann weißt du es eben besser.
Schuldenübernahme beim Erbe
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Daraus, dass es möglich (muß aber nicht so sein!) sein könnte (oder auch nicht), daß jemand erwähnt (in welchem Sinne) wurde, scheint mir doch sehr quergedacht, um daraus die Kenntnis einer Erbschaft zu schließen. Da ist mir doch zu viel Konjunktiv im Spiel.
Das ist der Punkt, Klar reicht ein normaler Brief, aber es geht um den Inhalt der Klar sein muss und das ist er in dem Fall nicht. Man kann ja auch nicht ein Erbe (eventuell) ausschließen.
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Ich wiederhole mich nur ungern:
Ein Vermächtnis und eine Erbschaft sind zwei ganz unterschiedliche Paar Schuhe...
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Witzig, dass der Autor hier viele Leute animiert hat, aber am Ende schweigt
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