Bundestagswahl 2021

  • Das ist doch nicht vergleichbar! Alleine die Voraussetzungen, für eine Unternehmensförderung selbst im Nebenerwerb brauche ich bei der KfW einen Finanzpartner (ausweislich der KfW Bank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank), der überhaupt den Antrag begleitet, sowie mindestens einen Businessplan bestehend aus einem Geschäfts­konzept, einem Investitions­plan, dem Liquiditäts­plan und der Rentabilitäts­vorschau.


    Ich muss also erstmal eine von einem Dritten tragfähig bewertete Geschäftsidee entwickeln. Ohne dessen Billigung und Beteiligung keine KfW. Und selbst dann ist der Großteil eine ggf zinsreduzierte Darlehensleistung, die zurückbezahlt werden muss.


    Eine Partei hingegen hat qua Gesetz einen klaren Auftrag zur politischen Willensbildung und Betätigung. Die Gründung einer Partei ist einfach, eine Handvoll Mitstreiter und ein protokolliertes Gründungstreffen und es geht los. Noch keine Doppelmitgliedschaften ausschließen und dann kann man mühelos jede Woche eine nebenher gründen. Wie viel Förderung und Zuschuss wollten Sie denn so bewilligen pro Partei? Könnte sich wirklich rechnen. Vielleicht gut gemeint, aber meiner Meinung nach nicht zu Ende durchdacht.

    Und was wäre so schlimm daran, wenn man drei Leute, die sich nun wirklich Mühe geben mit einer Partei, die formalen Kriterien einhalten, fördern würde? Ich rede ja nicht über sechsstellige Beträge, vielleicht 10.000 Euro, die natürlich nachweislich in einen ersten Wahlkampf gesteckt werden müssen und dann schaut man, wie weit die kommen. Natürlich muss man Missbrauch bekämpfen, aber das tun Banken bei Startups ja auch. Muss dann halt die Gemeinde o.ä. übernehmen.

  • Und was wäre so schlimm daran, wenn man drei Leute, die sich nun wirklich Mühe geben mit einer Partei, die formalen Kriterien einhalten, fördern würde? Ich rede ja nicht über sechsstellige Beträge, vielleicht 10.000 Euro, die natürlich nachweislich in einen ersten Wahlkampf gesteckt werden müssen und dann schaut man, wie weit die kommen. Natürlich muss man Missbrauch bekämpfen, aber das tun Banken bei Startups ja auch. Muss dann halt die Gemeinde o.ä. übernehmen.

    Die Kriterien müssen auch transparent und nachvollziehbar sein, insbesondere gegenüber dem Verfassungsgericht. Parteien sollen, so wollten es die Gründungsväter und Gründungsmütter unserer Republik, und so ist es auch in der Rechtssprechung des Verfassungsgerichts, unabhängig vom Staat sein, denn sie sollen ja genau dem Demokratieprinzip folgend an der politischen Willensbindung des Volkes mitwirken. Sie sind damit auch durch die Ewigkeitsgarantie abgesichert. Ein Verbot von Parteispenden, deren Begünstigung durch Absetzbarkeit bei der Einkommenssteuer ja gerade auch dazu animieren soll, würde die Parteien durch Abhängigkeit von staatlichen Zuschüssen meiner Meinung nach unzulässig einschränken, siehe dazu u.a. § 18 Parteiengesetz:


    (5) 1Die Höhe der staatlichen Teilfinanzierung darf bei einer Partei die Summe der Einnahmen nach § 24 Abs. 4 Nr. 1 bis 7 nicht überschreiten (relative Obergrenze)


    Klar ausgedrückt: eine Partei darf nicht mehr vom Staat zugewiesen bekommen als diese selbst an Mitgliedsbeiträgen, Sepnden, Einnahmen etc. erwirtschaftet. Dies hält auch das Verfassungsgericht hoch:


    "Das Verfassungsgebot der grundsätzlich staatsfreien und offenen Meinungs- und Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen wehrt eben wegen dieser Tätigkeit der politischen Parteien jede staatlich-institutionelle Verfestigung der Parteien ab und verbietet ihre Einfügung in den Bereich der organisierten Staatlichkeit (Hesse, a.a.O., S. 33). Eine völlige oder auch nur überwiegende Deckung des Geldbedarfs der Parteien aus öffentlichen Mitteln ist nach allgemeiner Ansicht mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren."

    (in BVerfGE 20, 56 (101)

  • Auch das Grundgesetz kann geändert werden, die Schuldenbremse war auch keine Idee der Gründer. Und das Ausmaß an Korruption, das wir heute haben, konnte man sich bei der Gründung der Republik vielleicht auch gar nicht vorstellen.

  • Mit einer entsprechenden Mehrheit von Zweidritteln kann das Grundgesetz geändert werden, allerdings gibt es mit Artikel 79 u.a. für den Artikel 20 eine Ewigkeitsgarantie, und wie ich dargelegt hatte geht die herrschende Meinung davon aus, dass dies auch die Existenz von Parteien einschließt, und damit das Bundesverfassungsgericht weiter auf eine Trennung von Parteienfinanzierung und Staat achten.

  • Ich war gerade überrascht das der III. Weg als Partei zur Wahl steht. Ich dachte bisher, das das "nur" eine Art Verein ist, die Parteigründung ist an mir vorbei gegangen.

    Sind schon "ewig" bei LTW aktiv.

  • Auch bei mir hat der Wahl-O-Mat die Partei bestätigt die ich wählen wollte.

    Allerdings hat eine andere Partei nur 1% Abstand, ich muss mich also entscheiden ob ich Koalition oder Opposition wählen werde.

  • Auch bei mir hat der Wahl-O-Mat die Partei bestätigt die ich wählen wollte.

    Allerdings hat eine andere Partei nur 1% Abstand, ich muss mich also entscheiden ob ich Koalition oder Opposition wählen werde.

    Da wir eh eine Drei-Parteien-Koalition bekommen, würde ich danach gehen, welche Koalition man am liebsten NICHT regieren sehen möchte:

    "Jamaika" -> SPD

    "Ampel" -> Union

    "Kenia" -> FDP

    "Deutschland" -> Grüne

    "Rote Socken" -> Union oder FDP

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