Was freut uns?

  • Woher soll das Finanzamt wissen an wieviel Tagen du auf Arbeit warst, wie du dort hin gekommen bist? Was du sonst noch für Einnahmen oder Ausgaben hattest? Und und und?

    Wenn die meine Daten haben wissen die genau, was ich an zu versteuerndem Einkommen hatte, was ich an Kurzarbeitergeld bekommen habe, und bereits an Steuern gezahlt wurde, und daher auch was im Zweifelsfalle noch nach zu zahlen ist, auch ohne dass ich denen das noch mal explizit vorkaue. Was also noch?

    Manchmal habe ich nicht den Eindruck mit einem erwachsenen Mann zu sprechen.

    Ich kann nichts für deine Eindrücke. Sie interessieren mich auch nicht.

  • Wenn die meine Daten haben wissen die genau, was ich an zu versteuerndem Einkommen hatte, was ich an Kurzarbeitergeld bekommen habe, und bereits an Steuern gezahlt wurde, und daher auch was im Zweifelsfalle noch nach zu zahlen ist, auch ohne dass ich denen das noch mal explizit vorkaue. Was also noch?

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    „Was also noch“ hat Mozart40 doch exemplarisch im von dir zitierten Posting geschildert. Sogar exakt in dem von dir zitierten Teil des Postings.

  • Wenn die meine Daten haben wissen die genau, was ich an zu versteuerndem Einkommen hatte, was ich an Kurzarbeitergeld bekommen habe, und bereits an Steuern gezahlt wurde, und daher auch was im Zweifelsfalle noch nach zu zahlen ist, auch ohne dass ich denen das noch mal explizit vorkaue. Was also noch?

    Das wichtigste sind Werbungskosten. Die kennt das Finanzamt nicht. Bei dir dürfte das insbesondere der Weg zu Arbeit sein und ggf. deine Beiträge für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft (oder selbst bezahlte Berufskleidung, Weiterbildung etc pp). Pro einfachem Einfernungskilometer und Tag auf der Arbeit 30ct (ab dem 21. Entfernungskilometer 35 [2021] bzw 38 (2022] cent). Bei 180 Tagen an der Arbeitsstelle und 20km Entfernung bist du bei 180*0,30€*20=1080€ was für 2021 mehr ist als der Werbungskostenpauschbetrag von 1000€ (2022/23 liegt der schon bei 1200 bzw 1230€). Bei 30km Entfernung sind wir bei 1630€, was schon bei 25% Grenzsteuersatz (dürfte eher höher liegen) 630*0,25=157,50€ Steuererstattung für dich sind.

    Dazu bringt ggf. noch die Glättung des Steuersatzes, wenn du Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld o.ä. bekommst, ein paar Euro Rückzahlung für dich.

    Das rechnest du einmal aus (per Steuerprogramm für 5€ von Aldi, Lidl oder sonst wem) und weißt ob du Steuerrückzahlungen zu erwarten hast.

    Und bist du nicht zur Abgabe einer Steuerklärung verpflichtet (sprich in Steuerklasse I und hast kein Kurzarbeitergeld o.ä bezogen), kannst du bis zum 31.12.2023 noch rückwirkend ab 2019 Steuererklärungen abgeben.

  • Theoretisch müsste das FA auch den Weg zur Arbeit kennen oder der Sachbearbeiter mal eben nachschauen. Ist doch mit Maps und Co kein Problem mehr. Kostenlos hinfliegen wird Frank ja nun noch nicht können.

  • Das Finanzamt kennt aber "nur" den Sitz deines Arbeitgebers. Es weiß nichts von deinem Einsatzort, WIE du zur Arbeit kommst, an wie vielen Tagen du dort warst etc.

  • Das wichtigste sind Werbungskosten. Die kennt das Finanzamt nicht. Bei dir dürfte das insbesondere der Weg zu Arbeit sein und ggf. deine Beiträge für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft (oder selbst bezahlte Berufskleidung, Weiterbildung etc pp). Pro einfachem Einfernungskilometer und Tag auf der Arbeit 30ct (ab dem 21. Entfernungskilometer 35 [2021] bzw 38 (2022] cent).

    Oder vereinfacht gesagt, es gibt da nichts zu holen. Der einfache Weg zur Arbeit sind 6km, Gewerkschaftsmitglied bin ich nicht, und die Kosten für die Berufskleidung bei einer Mietwäschefirma, die sich auch um die professionelle Reinigung kümmert, wird seit Jahren als "Lohnverzicht" vom Bruttolohn abgezogen.

  • Mal wieder viele gute Ratschläge, die leider zu nichts führen. Schade um die Zeit der Leute, die diesem "Frank73" helfen wollen.


    Er will sich nur selbst bemitleiden und missbraucht dafür TT als Bühne.

  • Mal wieder viele gute Ratschläge, die leider zu nichts führen.

    Dass Ratschläge wie die Absetzbarkeit von Wegekosten ab dem 21. km oder der Gewerkschaftsmitgliedschaft nichts bringen, wenn man nur 6 km einfachen Weg hat, und kein Gewerkschaftsmitglied ist, sollte jedem einleuchten.

    Er will sich nur selbst bemitleiden und missbraucht dafür TT als Bühne.

    Und du (vermutlich die Reinkarnation eines x-fach bei TT gesperrten Pseudonyms) betrachtest TT allem Anschein nach als Bühne um gegen andere TT-Mitglieder zu stänkern. Das ist nicht nett.

  • Naaaaa, wen haben wir denn da?

    Das wird Thomas im Zweifelsfalle genauer bestimmen können. Das Profil, am 2.Mai 2022 (auf Vorrat?) angelegt, und erst ab letzten Samstag zum schreiben genutzt, und ab da recht intensiv, ist jedenfalls zumindest "auffällig".

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