Mehr als 24 Monate Vertrag erlaubt? Telekom Magenta Mobile!

  • Recht interessant, auch ich wäre ein Verfechter des „Nein, das dürfen sie nicht“ gewesen. Ich kenne es von 1&1, die wollen eine Vofälligkeitsgebühr (aber nur wenn mehr als 6 Monate bis Vertragsende verbleiben) und evtl. eine Hardware-Ablösegebühr für das Endgerät (wenn eines im Vertrag enthalten war). Dann läuft der neue Vertrag nur 24 Monate. In meinen Augen eine faire Lösung.

  • Mehr als 6 Monate früher geht bei VF i.d.R. nur bei einem Upgrade aus Sim Only in einen Vertrag mit Handy, da ist es dann aber so dass man ab Vertragsumstellung 24 Restlaufzeit hat, Vorfälligkeitsgebühr wird keine berechnet.

  • Wertet man die (aktive) "Verlängerung" des ursprünglichen Vertrags als eigenständigen Vertrag (wie ich persönlich es sehe und es auch sachgerecht wäre), gäbe es die umstrittene Rechtsfrage erst gar nicht.


    Meine (höchstpersönliche) Sichtweise:

    Die (aktiv vereinbarte) "Verlängerung" des ursprünglichen Vertrags ist gar keine solche. M. E. handelt es sich (insbesondere im Hinblick auf ein neues Smartphone, das sicher nicht Bestandteil des alten Vertrags war) um ein Konstrukt, das am Ehesten noch mit einer Änerungskündigung vergleichbar ist.


    Will heißen:

    Im Anschluss an die fristgemäße Kündigung des ursprünglichen Vertrags schließt sich ein neues Vertragsverhältnis an, welches in Zukunft beginnt und nicht länger als 24 Monate läuft. Eine vorgezogene Anpassung an den neuen Tarif sehe ich als reine Kulanzregelung, welche die Laufzeit des bestehenden Vertrags nicht berührt.


    Sagt jedenfalls meine Glaskugel... es werden noch Wetten angenommen. ;)


  • Die These gefällt mir. Ich gebe jedoch zu bedenken, dass ich als Kunde beim Tarif benachteiligt werde. Sofern das Handy direkter Bestandteil der monatlichen Grundgebühr ist, muss ich diese länger als 24 Monate entrichten und habe daher gegenüber einer regulären VVL zum Ende der bisherigen Vertragslaufzeit einen nicht unerheblichen Nachteil.

    Handy: iPhone 15 Pro Max
    Mobilfunk: fraenk
    Festnetz: o2 My Home M

  • Die These gefällt mir. Ich gebe jedoch zu bedenken, dass ich als Kunde beim Tarif benachteiligt werde. Sofern das Handy direkter Bestandteil der monatlichen Grundgebühr ist, muss ich diese länger als 24 Monate entrichten und habe daher gegenüber einer regulären VVL zum Ende der bisherigen Vertragslaufzeit einen nicht unerheblichen Nachteil.

    Mal abgesehen von der Frage ob ein Gericht bei dieser Konstellation ggf. zu einem anderen Ergebnis kommt kann man natürlich auch argumentieren dass niemand den Kunden zwingt den Vertrag vor Ablauf der Mibdestlaufzeit zu verlängern und es daher dem Kunden obliegt abzuwägen welches Vorgehen für ihn das Günstigere ist

  • Die These gefällt mir. Ich gebe jedoch zu bedenken, dass ich als Kunde beim Tarif benachteiligt werde. Sofern das Handy direkter Bestandteil der monatlichen Grundgebühr ist, muss ich diese länger als 24 Monate entrichten und habe daher gegenüber einer regulären VVL zum Ende der bisherigen Vertragslaufzeit einen nicht unerheblichen Nachteil.

    Sehe ich anders. Die restlichen 6 Monate des Alttarifs hatte der Anbieter zur Finanzierung des vorhergehenden Handys einkalkuliert. Begönne die 24-Monatsfrist bereits zum Zeitpunkt der Verlängerung, verblieben dem Anbieter zur Finanzierung des Vorgängergeräts lediglich 18 (statt 24) Raten. Damit geriete das gesamte Geschäftsmodell der Handyfinanzierung über 24 Monatszahlungen in Schräglage.


    Eines wird man nicht bestreiten können:

    Dieses Ergebnis werden Netzbetreiber nicht akzeptieren können. Folge: Der Tarifwechsel erfolgt erst nachAblauf des Altvertrags mit Beginn des neuen - statt sofort. Damit dürfte dem Kunden sicher nicht gedient sein; er hinge 6 Monate länger in einem Tarif fest, den er nicht mehr haben möchte. Der Tarifwechsel bereits zum Zeitpunkt der Verlängerung ist eindeutig ein Entgegenkommen des Anbieters, zu dem er keineswegs verpflichtet ist. Setzt sich die umstrittene Auffassung durch, dürfte dieses Entgegenkommen ein Ende haben.

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