Mahnung von debitel-light

  • Hallo zusammen,


    vor ein paar Monaten habe ich eine "debitel light 8 Cent" zum 31.5. gekündigt und dabei vorher ausgerechnet, dass das Guthaben bis zum Ende inkl. der monatlichen Nichtnutzungsgebühr passt. Leider ist die Karte danach noch ungeplant für ein SMS und Telefonate genutzt worden. Nicht im Ausland. Einmal wurde für 1,99€ die Auskunft angerufen, zu diesem Zeitpunkt war aber noch genug Guthaben vorhanden.


    Nun flattert mir eine Mahnung für 3,31€ ins Haus, die das Guthaben überzogen wurde. Ich solle bis in einer Woche zahlen. Telefonieren kann ich lustigerweise immer noch, trotz negativem Guthaben. Habe das gerade getestet.


    Wie komme ich aus der Sache raus?


    Meines Erachtens ist es so, dass auch schon gerichtlich bestätigt wurden, dass die Erwartungshaltung bei Prepaid gilt: Abbruch bei Guthabenverbrauch (mit Ausnahmen). Hier kann ich sogar noch weitere Kosten verursachen! Ich würde das ja gerne mit einer Reaktion meinerseits beantworten, das gerne aber ohne Kosten, also per E-Mail. Kann man das bei dem Laden wagen? Oder ignorieren die das und schicken anschließend Russland-Inkasso? Bin ich überhaupt korrekt informiert?


    Würde mich freuen, wenn Ihr Eure Gedanken äußert ;)


  • Debitel-light ist keine Prepaid Karte. Sondern ein Vertrag mit comfort Aufladung.


    Die paar Euro bezahlen und gut ist. Du hast ja wirklich telefoniert.

  • Würde mich freuen, wenn Ihr Eure Gedanken äußert ;)

    Ich bin mir nicht sicher ob Deine Frage ernst gemeint ist. Entweder bezahlen oder darauf ankommen lassen, wenn du der Meinung bist das du in Anspruch genommene Leistungen nicht bezahlen zu müssen.


    Gruß Marco

  • Ich bin mir nicht sicher ob Deine Frage ernst gemeint ist. Entweder bezahlen oder darauf ankommen lassen, wenn du der Meinung bist das du in Anspruch genommene Leistungen nicht bezahlen zu müssen.

    Ja, die Frage ist durchaus Ernst gemeint gewesen. Wie ich der gesammelten Kompetenz entnehmen darf, bin ich nicht gut informiert gewesen und es war kein Prepaid.


    Zum Hintergrund: Ich habe die Karte vor einigen Jahren für meinen Sohn im Grundschulalter für ein Notfallhandy gekauft. Ich wollte mit der Karte bei evtl. unbemerktem Verlust ein mögliches Kostenrisiko vermeiden. Meiner Information nach sind Prepaidkarten nicht mehr nutzbar (im Risiko des Unternehmens), wenn das Guthaben aufgebraucht ist. Das wäre so gewollt gewesen, der Negativbetrag hätte nicht entstehen sollen.


    Wie ich sehe hatte ich mehr Glück als Verstand, weil es keine Prepaid-Karte war.


    Danke


    OMG

    Dir auch ein herzliches Dankeschön. Das bringt mich wirklich weiter. In welchem Fachgebiet darf ich über Dich den Kopf schütteln statt Dir zu helfen?

    Einmal editiert, zuletzt von skippi () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von skippi mit diesem Beitrag zusammengefügt.

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