Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ein bekannter von mir ist für die Pflege eines großen Rasens in einem Wohngebiet verantwortlich. Jetzt wurde ein neuer (Benzin) Aufsitzrasenmäher angeschafft (davor ebenfalls Benzinmäher).
Anwohner beschweren sich nun, dass das Teil zu laut sei. Die Zeit, zu welcher gemäht wird, ist i.d.R. vormittags oder nachmittags. Gemährt wird ca. 2,5 Stunden einmal in der Woche.
In der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) lese ich, dass es Rasen mähen mit einem Verbrennungsmotor grundsätzlich zwischen 7 und 20 Uhr zulässig ist. Diese Regelung gilt bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Motorsägen) für alle Gartengeräte mit einem Verbrennungsmotor.
Auch nach Auskunft der Stadt ist Rasen mähen zwischen 7 und 20 Uhr erlaubt, eine Mittagsruhe gibt es nicht.
Gibt es denn noch andere Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, welche die Emissionen von Verbrennungsmotoren / Rasenmähern definieren?
Ich finde z.B. das "Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm)" mit Immissionsrichtwerten für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden. Hat das irgend einen Bezug zu dem Rasenmäher?
Dieser hat übrigens 99 dB(A) gemessener Geräuschpegel.
Jemand eine Idee, was nun gilt?
Danke