Wenn ich die übersandten Unterlagen richtig verstanden habe, wird für Online-Konten eine Kontoführungsgebühr von 3,- € p.m. nur dann erhoben, wenn kein regelmäßiger Gehalts-/Renteneingang feststellbar ist. Online-Gehaltskonten bleiben m.E. (jedenfalls bis zum nächsten Desaster) frei von monatlichen Kontoführungsgebühren.
Dennoch erachte ich die horrenden Einzelgebühren für fast jeden Handschlag als unredlich. Zu schnell tappt man als Kunde (=Mitglied der Genossenschaft) in eine Gebührenfalle. Derartiges Unwesen betrachte ich als unvereinbar mit dem genossenschaftlichen Gedanken, der hinter der Sparda und anderen genossenschaftlich organisierten Bankinstituten steht.
Misstrauisch geworden war ich erstmalig, als ich meinen ziemlich besten Bankberater auf die Erhöhung der Zahl zu erwerbender Genossenschaftsanteile ansprach. Die auf Jahrzehnte bis aufs Messer verteidigte Höchstzahl von 15 Anteilen wurde zunächst auf 100, in der Folge dann auf 200 erhöht. Bei meiner Nachfrage rollte er (da in Gegenwart von Kollegen) derart "laut" mit den Augen, dass ich gewarnt war und Nachforschungen anstellte. Das laute Augenrollen erwies sich dabei mehr als nur berechtigt.
Ein Link, den ich zufällig noch in der Browser-History hatte:
https://finanz-szene.de/bankin…kers-bei-der-sparda-west/
(Link ergänzt)