In Pressemeldungen und Magazinen wird so ein Sachverhalt in der Regel immer stark verkürzt, "medienwirksam" dargestellt. In diesem Falle steht auf alle Fälle noch Betrug und Insolvenzverschleppung im Raum. Da gibt es sicher auf allen Seiten "Opfer".
Was fällt euch auf?
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der Konkursverwalter hat nach der Überweisung immer noch den Brief
Sehe das zwar wie Du, aber der "Brief" ist keine Besitzurkunde (mehr). Wer im Kaufvertrag steht, ist Eigentümer. Wie das bei einer Insolvenz ist, weiss ich nicht, möchte die Erfahrung gar nicht machen. 😅
Das ist so nicht korrekt.
Dann so: Die Verkäufer dürfen gar kein Bargeld, oder wenn, dann nur bis 10 Mille annehmen, weil sie lt. Geldwäschegesetz .....
. . . und dann von ihrem Chef einen übergebraten kriegen.
sollte die Tankstelle auch einen 200 Euro Schein nehmen müssen.
Der freie Handel ist keine Bank, da haben wir damals auch mal richtig Stress gemacht, als ich noch selbstständig war. Die Banken haben an den Automaten fast nur große Scheine ausgegeben, ab 50,- Euro, und der Einzelhandel sollte dann die Scheine "klein machen".
Ich habe in meinem kleinen Betrieb auch schon etwas die Kunden genervt, wenn die mit 100,- Euro kamen. Durchschnittspreis meiner Leistung war um die 10,- Euro. Die Kunden würden irgendwann die Kasse sprengen wenn man routinemäßig größere Scheine annimmt.
Hinzu kommt das Betrugsrisiko mit Falschgeld und auch mit dem Verwirren des Personals. Bei kleineren Scheinen bleibt es immer übersichtlich. Dann kommt hinzu, dass es Banditen gibt, die z.B. gleich morgens mit größeren Scheinen testen, wieviel Geld in der Kasse ist, ob es sich lohnt.
Das mit der Beschränkung machen Händler nicht aus Schikane. Der Zahlbetrag sollte immer zum Kaufbetrag passen, von Ausnahmen abgesehen.
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Der Zahlbetrag sollte immer zum Kaufbetrag passen, von Ausnahmen abgesehen.
Da bin ich bei Dir. Wenn aber an der Tankstelle steht, wir nehmen keine 200er (und 500er) an und ein LKW tankt für 250 Euro, mit welcher Begründung darf der dann nicht mit einem 200 und einem 50 Euro Schein bezahlen? Und mein anderes Beispiel, 70 Euro mit einem 200er ist auch nicht unangemessen. Sonst können die auch gleich dran schreiben "bitte passend zahlen".
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Dann so: Die Verkäufer dürfen gar kein Bargeld, oder wenn, dann nur bis 10 Mille annehmen, weil sie lt. Geldwäschegesetz .....
. . . und dann von ihrem Chef einen übergebraten kriegen.
Ja eben nicht. Aber lassen wir es.
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Nee, lassen wir nicht. 😂
Die Verantwortung dafür und das handeln des Geldes, und wie oben erwähnt, die eventuelle Überprüfung nach Geldwäschegesetz will natürlich keiner übernehmen.
Da bin ich bei Dir. Wenn aber an der Tankstelle steht, wir nehmen keine 200er (und 500er) an und ein LKW tankt für 250 Euro, mit welcher Begründung darf der dann nicht mit einem 200 und einem 50 Euro Schein bezahlen? Und mein anderes Beispiel, 70 Euro mit einem 200er ist auch nicht unangemessen. Sonst können die auch gleich dran schreiben "bitte passend zahlen".
Die LKW zahlen mit Flottenkarten, so große Summen schleppen die alleine schon wegen der Gefahr des Überfalls nicht mit sich rum. Ausnahmen mag es geben. Die 200er werden nicht angenommen, weil im Falle eines Betruges, Falschgeld, die Summe einfach höher ist als bei 50,- oder 100,- wenn mal ein Schein durchrutscht. Und wenn es beim Personal Probleme mit dem Rechnen gibt, dann ist der Verlust auch geringer, das sind die Hintergründe.
Und bei absoluten Stammkunden wechselt und tauscht man auch mal 200er und damals auch 500er, klar.
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Wollte gerade schreiben, welcher LKW Fahrer zahlt heute noch in Bar?
Die haben alle entweder eine KK des Betriebes oder eine Flottenkarte dabei.
Klar haben die für den Notfall auch immer etwas Bargeld dabei aber damit wird in der Regel nicht getankt.
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Das Risiko ist aber gering. Du hast ja nichts anbezahlt ohne dass der Auftrag ausgeführt wurde. Du hast das Fahrzeug namentlich ..Mit der vollständigen Bezahlung gehört die Sache Dir, auch wenn sie noch auf dem Firmengelände "parkt".
Nein, das ist kein Selbstläufer, da steckt der Teufel im Detail zu welchem Zeitpunkt im Auslieferungsprozedere die Zahlung erfolgte.
Google hat auf die Schnelle diesen Fall ausgespuckt: https://www.anwalt.de/rechtsti…t-zum-handeln-237423.html
ZitatDann hat er wahrscheinlich das vereinnahmte Geld dem Hersteller abgetreten. Das heißt, der Konkursverwalter muss Dein Geld an den Fahrzeughersteller überweisen. Ist zum Zahlungsziel keines mehr da, ist das dann das Problem des Herstellers.
Der Trick ist die schon bezahlten Fahrzeuge an Dritte zu verkaufen. Einziger Trost für die Geschädigten ist dass das ggf. die Insolvenzquote erhöht.
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Trick
Das ist halt kein Trick, sondern Betrug!
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welcher LKW Fahrer zahlt heute noch in Bar?
Es war ja nur ein Beispiel. Ich verstehe schon die Problematik. Aber da kann auch der Bäcker keine 50er nehmen oder der Dönermann. Geld ist aber gültiges Zahlungsmittel. Wenn jemand nicht wechseln kann, sehe ich ja ein, aber wenn ich nicht gerade der erste Kunde bin und nicht nur für 2,50 € einkaufe, sollten 200er nicht das Problem sein. Aber gut, ich gehe bevorzugt zu einem Automaten, wo ich "Scheinart wählen" nutzen kann.
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Das ist halt kein Trick, sondern Betrug!
Du hast den verlinkten Artikel also nicht gelesen. Es kommt vereinfacht ausgedrückt auf den Zeitpunkt der Zahlung an.
Hat der Verkäufer noch keine konkreten Schritte zur Auslieferung unternommen geht man ggf. leer aus.
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