Was fällt euch auf?

  • Autokauf zahlt man in Deutschland, zumindest wenn es ein Privatkauf ist, immer in bar. Deshalb habe ich fein säuberlich 9.200 € in 100-€-Scheinen (und halt die paar 200-€-Scheine, die ich bei mir über Jahre gebunkert hatte) mitgenommen und vor Ort bezahlt.


    Ich war früher auch mal bei der Degussa Bank (bin dann abgesprungen, als die OLB-Übernahme kam) und da war das Limit 750 € am Tag, und ab 50 Buchungsposten im Monat fiel eine Buchungspostengebühr an. Von daher bin ich es gewohnt, immer alles bar zu bezahlen und das, was man nicht bar bezahlen kann (Online-Käufe), über Paypal abzuwickeln.

    Möbelhäuser und Autohäuser akzeptieren i. d. R. Kartenzahlung oder bei bekannten Kunden sogar Kauf auf Rechnung.

    Autokauf von Privat ist tatsächlich ein Problem, aber mit den Echtzeitüberweisungen sollte es seit diesem Jahr einfacher sein, bargeldlos zu bezahlen. Man kauft ja ein Auto und keine Pferdekutsche.

  • ... Ich kannte mal jemanden, die hat als Grenzgängerin in der Schweiz gearbeitet, bekam ihren Lohn in Schweizer Franken, und beim Umtausch von SFr in € bekam sie immer 500-€-Scheine. Anscheinend kann man da unten in der Grenzregion wirklich damit bezahlen; ...

    Nöö 8).

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  • Echtzeitüberweisungen

    Wir haben im letzten Jahr einen Oldtimer verkauft, für über 10.000 Euro, der Käufer kam aus dem Süden, wir leben im Norden.


    Erst hat der Käufer sich bei seiner Bank informiert ob die das kostenlos anbieten, dann hat er seiner Frau 1,- € überwiesen, danach uns 1,-€, von zuhause aus, als er bei uns war um das Fahrzeug abzuholen, Kaufvertrag und Geld per Blitz-/Echtzeit-Überweisung. Funktionierte Problemlos.


    Man muss nur mit seiner Bank sprechen, und das Online-Limit für 24h erhöhen, das geht mit der Bank-App bei uns.


    Echtzeitüberweisungen sind bei meiner Sparkasse schon immer kostenfrei unter Vorbehalt, jetzt wohl sowieso.


    Autohäuser nehmen in höheren Summen kein Bargeld an, dürfen auch nicht, Geldwäschegesetz. Selbst da würde ich nicht überweisen, sondern vor Ort Echtzeit, man weiss ja nicht, ob der Laden morgen Insolvenz anmeldet, dann haste den Salat.

  • Autohäuser nehmen in höheren Summen kein Bargeld an, dürfen auch nicht, Geldwäschegesetz.

    Das ist so nicht korrekt. Das GWG verbietet keine Annahme von Bargeld in irgendeiner Höhe. Das Autohaus hat nur eine Dokumentationspflicht über den Vorgang. Bevor interveniert wird: Ja, ab 2027 soll sich das voraussichtlich ändern. Gilt aber eben heute noch nicht.

    Ansonsten finde ich die Idee mit der Blitzüberweisung gut. In der Vergangenheit bin ich immer mit dem Käufer auf der Probefahrt direkt bei meiner Hausbank vorbeigefahren, um das Risiko von Falschgeld zu minimieren. Wer nur Direktbankkunde ist oder die nächste Filiale nicht in Reichweite ist, hat da natürlich schlechte Karten.

  • Wegen dieser Dokumentationspflicht akzeptiert hier ein Audi Händler nur bis 10k € Bargeld. Bei größeren Beträgen möchte er Überweisung 1-2 Tage vor der Übergabe. Da klingeln die Alarmglocken, denn das sind nachrangige Forderungen im Konkursfall. Hier ging erst vor kurzem wieder mal ein Opel Händler in Konkurs. Ich hatte vor 10 Jahren ca. 16k € mit der Girocard bezahlt und das Limit vorher hochstellen lassen. Das geht aber nicht bei jeder Bank.

    Immer mehr Kunden sind bei Direktbanken und können keine größeren Beträge abheben. Außerdem ist Bargeld bei so großen Beträgen umständlich und unsicher (Falschgeld- und Verlustrisiko). Bei Privatkäufen kann man die Echtzeitüberweisung nutzen und wenn das nicht geht, vor Ort eine Onlineüberweisung durchführen, die der Verkäufer sieht. Da kommt das Geld erst einen Tag später an und es bleibt aber ein Restrisiko.

    Herbert

  • Ich finde das nicht richtig. Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel, und wenn ich für 70 Euro tanke, sollte die Tankstelle auch einen 200 Euro Schein nehmen müssen.

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  • denn das sind nachrangige Forderungen im Konkursfall.

    Das Risiko ist aber gering. Du hast ja nichts anbezahlt ohne dass der Auftrag ausgeführt wurde. Du hast das Fahrzeug namentlich bestellt, es wurde produziert und steht beim Händler. Mit der vollständigen Bezahlung gehört die Sache Dir, auch wenn sie noch auf dem Firmengelände "parkt".

  • Das Risiko ist aber gering. Du hast ja nichts anbezahlt ohne dass der Auftrag ausgeführt wurde. Du hast das Fahrzeug namentlich bestellt, es wurde produziert und steht beim Händler. Mit der vollständigen Bezahlung gehört die Sache Dir, auch wenn sie noch auf dem Firmengelände "parkt".

    Da wäre ich mir nicht so sicher, denn der Händler bzw. der Konkursverwalter hat nach der Überweisung immer noch den Brief. Ein Rechtsstreit mit dem Konkursverwalter kann langwierig und teuer sein. Auch bei Möbelhäusern ist diese Vorkasse-Unsitte verbreitet und im Fall von Küchen-Quelle hatten einige Kunden viel Geld verloren, obwohl die Küche z. T. bereits produziert und zur Auslieferung bereit stand.

    Herbert

  • Das ist richtig, aber da weigert sich der Hersteller das Produkt, für welches er kein Geld erhalten hat, an den Händler zu geben. In obigem Falle hat der Händler das Produkt, u. U. unter Eigentumsvorbehalt bekommen. Dann hat er wahrscheinlich das vereinnahmte Geld dem Hersteller abgetreten. Das heißt, der Konkursverwalter muss Dein Geld an den Fahrzeughersteller überweisen. Ist zum Zahlungsziel keines mehr da, ist das dann das Problem des Herstellers.

  • Da gabs doch erst kürzlich den Fall mit dem pleitegegangen Wohnmobilhändler aus, keine Ahnung Mainz-Bischofsheim oder Mainz-Gustavsburg. Da hieß es dann auch, dass die Leute nichts bekommen, obwohl sie den kompletten Kaufpreis bezahlt haben, weil die Wohnmobile bis zur Übergabe Eigentum des Händlers sind und damit in die Insolvenzmasse fallen, auch wenn der komplette Kaufpreis schon bezahlt ist. Die Käufer haben dann einfach Pech gehabt.

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