Und dann ist das Geheule groß, wenn irgendwann doch gepfändet wird.
Was fällt euch auf?
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Abwarten. Man kann nicht immer alles hinnehmen.
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Und dann ist das Geheule groß, wenn irgendwann doch gepfändet wird.
Letztlich wird der Rückstand Monat für Monat grösser. Vermutlich wartet man ab, bis er hoch genug ist, dass sich das Eintreiben lohnt. Die GEZ ist keine Behörde, wäre dem so würde jeglicher Rückstand eingetrieben, auch wenn es 10x mehr an Personalkosten verursacht.
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Letztlich wird der Rückstand Monat für Monat grösser.
Stimmt so auch nur bedingt. Die ersten Jahre sind nämlich schon verjährt
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Die GEZ ist keine Behörde, wäre dem so würde jeglicher Rückstand eingetrieben, auch wenn es 10x mehr an Personalkosten verursacht.
Die sog. Bagatellgrenzen für Behörden richten sich nach den jeweils einschlägigen Gesetzen. Auch Behörden treiben nicht alles ein.
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Ich hatte persönlich mal den Fall, dass wir auf einmal einen Schrieb von der Rundfunkgebühreneinzugszentrale (oder wie auch immer die korrekt heißen) bekommen haben mit einer Rechnung von um die 650-700 Euro. Ist schon einige Jahre her, daher weiß ich das nicht mehr im Detail.
Es stellte sich nach einigen Telefonaten und Recherchen heraus, dass wir im Zuge unseres Umzugs und der Hochzeit im Jahre 2012 (!) vergessen hatten, all' diese Änderungen auch der GEZ (oder wie auch immer die heißen) mitzuteilen. (Wir hatten vorher schon einen gemeinsamen Haushalt und einen Gebührenbescheid bekommen und immer per Überweisung gezahlt.)
Die Gebühren liefen aber natürlich trotzdem weiter, nur die Post kam aufgrund des Umzugs nicht an. Da war nix zu machen. Rückblickend war uns beiden dann auch klar, dass wir seit mehreren Jahren keine Rechnungen mehr von denen bekommen hatten. Ich meine, wer vermisst schon ernsthaft Rechnungen?
Und schwupps, dürften wir dann für drei Jahre nachzahlen. Übrigens genau der Verjährungszeitraum, wenn ich mich richtig erinnere.
Seitdem haben die aus Gründen der Stressersparnis ein Lastschriftmandat.
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Wenn ich nachweisen kann dort nicht mehr gewohnt zu haben, dann dürfte das ja anwendbar sein.
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Wenn ich nachweisen kann dort nicht mehr gewohnt zu haben, dann dürfte das ja anwendbar sein.
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Wir hatten vor der Hochzeit einen gemeinsamen Haushalt, für den wir Abgaben gezahlt haben und nach der Hochzeit ebenso, und ebenso woanders.
Wo da die Gebührenpflicht entfallen soll, entzieht sich mir gerade.
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Das Programm Alf Banco gab es gratis mit eingeschränkter Funktion.
Aufgefallen ist mir das man die erweiterten Funktionen kostenpflichtig freischalten kann mit ungewöhnlicher Möglichkeit der Bezahlung. Und zwar über direkter Bezahlung über die Software mit direkter Überweisung vom Konto.
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Wir hatten vor der Hochzeit einen gemeinsamen Haushalt, für den wir Abgaben gezahlt haben und nach der Hochzeit ebenso, und ebenso woanders.
Wo da die Gebührenpflicht entfallen soll, entzieht sich mir gerade.
Bei meinem letzeten Umzug war das Schreiben der GEZ im Briefkasten meiner neuen Wohnung noch eh ich die alte abgemeldet hatte.
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