Boote mit italienischer Zulassung dürfen bis 40 PS ohne Führerschein bewegt werden.
Das gilt allerdings nur für Boote die man in Italien chartert, und ggf. noch für italienische Staatsbürger die mit einem in Italien registireten Boot hierzulande fahren, als deutscher Staatsbürger in Deutschland braucht man als Bootsführer unabhängig vom Regiestrierungort des Bootes ab 15PS bzw. auf dem Rhein ab 5PS einen Bootführerschein.
Wie das mit einem deutschen Boot in Italien ist scheiden sich im Internet die Geister ob 15 oder 40PS, da hab ich nichts gefunden was man einem Italienischem Wasserschutzpolizisten mit Aussicht auf Erfolg vor die Nase halten könnte (gut, da ich einen Lappen hab brauch ich das eh nicht)